Beschlussvorlage - 2011/BV/2497

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) (Anlage).

 

 

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse: 0805/06-BV

                                               0700/07-BV

                                               0590/08-BV

                                               2009/BV/0519

                                               2010/BV/1394

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.

 

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfalleinsammlung von überlassungspflichtigen Abfällen und Abfallverwertung von organischen Abfällen sowie der Gebührenerhebung ist durch die Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.

 

Die SR GmbH legte am   30.06.2011 ihre Kalkulation für das Jahr 2012 vor. Diese Kalkulation wurde durch den Preisprüfer Herrn Henssen (gab Designer und Ingenieure GmbH) entsprechend

VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle bei der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) endete zum 31.05.2011. Der Vertrag mit der EVG mbH wurde mit Beschluss vom 17/24.3.2010 (2010/BV 0837) gekündigt. Anlass für die Kündigung war die Beanstandung der Verträge durch die EU- Kommission. 

Die Hansestadt Rostock hat die Entsorgungsleistung zum 01.06.2011 erneut ausgeschrieben. Die Hansestadt Rostock hat nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen die EVG mbH für die Auftragsvergabe vorgeschlagen (Beschluss 2010/BV/1714).. Ein Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot - der EVG mbH - konnte noch nicht erteilt werden, da ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht anhängig ist. Den positiven Ausgang des Verfahrens angenommen, wurden die Kosten aus dem Angebot der EVG mbH in die Gebühr eingestellt.

 

Die EVG mbH wurde für eine Übergangszeit mit einem Interimsvertrag beauftragt (Beschluss  2011/BV/2123)

Für die Kalkulation wird der  von der EVG mbH angebotene Preis herangezogen.

 

Für die Errichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock besteht nach einer europaweiten Ausschreibung entsprechend Beschluss des Hauptausschusses vom 20. 01. 2009 (Nr. 1011/08-BV) ein Vertrag mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

 

Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung zur Behälteraufstellung, Bewirtschaftung, Einsammlung und Verwertung von Papier in der Hansestadt Rostock für den Zeitraum von 2010 bis 2012 wurde der Auftrag an die Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH in Rostock entsprechend Beschluss des Hauptausschusses 2009/BV-0137 vergeben.

 

Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten wurde für die Jahre 2012-2014 erneut ausgeschrieben. Die Ausschreibung befindet sich in der Auswertung und wird als Vergabeentscheidung vorbereitet.

 

Der Vertrag zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten der Hansestadt Rostock wurde zum 01.01.2011 bis zum 31.12.2013 vergeben.  Vertragspartner wurde die Firma Nehlsen GmbH (Beschluss 2010/BV/1463).

 

Der bestehende Vertrag zur Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock wurde bis zum 31.12.2012 mit der Recon-T GmbH verlängert (Beschluss 2010/BV/1572)

 

 

1. Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Nach Berücksichtigung der Abschläge (Gas- und Schrotteinnahmen, Altpapiererlöse und Ergebnisse der Nachkalkulation) kommt es zu einer Reduzierung der gebührenfähigen Kosten im Vergleich zu 2011 um  970.953  Euro auf 14.746.893 Euro.

Die Gesamtkosten verringern sich von 16.629.121 Euro im Jahr 2011 auf 14.924.916 Euro im Jahr 2012. Diese Kosteneinsparung setzt sich zusammen aus 1.009.121 Euro bei der Abfallentsorgung und aus 695.084 Euro bei der Abfallverwertung.

 

1.1. Abfallentsorgung 

 

O.g. Reduzierung ergibt sich durch Einsparungen bei den Entleerungskosten und den Kosten der Restabfallbehandlung. Die Entleerungskosten reduzieren sich auf Grund von Kürzungen bei der Preisprüfung insbesondere durch die Senkung der Verwaltungsumlage.

Die Restabfallbehandlungskosten reduzieren sich durch das Ergebnis einer Europaweiten Ausschreibung.

 

 

1.2. Abfallverwertung

 

Die Kosten der Abfallverwertung verringern sich in der Sperrmüllerfassung und -verwertung um 586.157 Euro.

Durch ein Europaweites Ausschreibungsverfahren wurden geringere Preise bei der Sperrmüllverwertung erzielt.

Reduzierungen auf Grund des Ergebnisses der Preisprüfung u.a. durch die Kürzung der Verwaltungsumlage der SR GmbH bei den Leistungen Sperrmüllerfassung, Grünschnittentsorgung und Bioabfallentsorgung führen zu weiteren Kostensenkungen.

Die Kompostierung der Bioabfälle und des Grünschnitts wird durch gezielte Einsparungen beim Kompostwerk kostengünstiger als im Vorjahr.

 

2. Gebührensätze

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Verbrauchsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von

Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

 

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr sind die ermittelten Einzelgebührensätze.

 

Erstmalig wurde die Ermittlung eines Gebührensatzes für einen Abfallsack über die Wertungskennziffer vorgenommen. Der zunehmenden Anzahl der Abfallsackentsorgungen wird somit Rechnung getragen. (Ausnahmeregelung bei der Bereitstellung von Abfallsäcken anstatt von Behältern)

 

Die Gebührensätze entsprechend der Anlage Punkt 3.2.6.1., die dann unter Beachtung der ein Zwölftel-Teilbarkeit gerundet werden (Anlage Punkt 3.2.6.2.) reduzieren sich in allen Behältergrößen.

 

Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2007 bis 2010 zu Behälterbeständen und Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.

 

Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2011/2012 im Vergleich

 

Entleerungen

Behälter

2011

2012

Abfallsack

-

    1.200

80 l

120 l

240 l

1.100 l

210.116

110.820

302.110

393.363

214.928

110.140

307.865

396.378

 

Gesamt

1.016.409

1.030.511

 

Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008- Ist

46.422 t

2009- Ist

46.807 t

2010- Ist

46.660 t

2011- Plan

47.300 t

2012-Plan

47.056 t

 

Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die Gebührenkalkulation in der Hansestadt Rostock angewandt.

Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor einer hohen Dynamik unterliegen, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils per März)

Behälter-
größe

2000

2005

2006

2008

2009

2010

2011

80 l

13.844

16.472

16.465  

17.334  

17.298  

17.267  

17.399  

120 l

19.360

15.719

14.921  

14.522  

14.182  

13.953  

13.900  

240 l

93.531  

80.558

76.496  

75.186  

75.560  

74.662  

74.730  

1.100 l

566.823  

485.700

452.566  

456.170  

455.283  

438.123  

439.468  

   gesamt

693.559  

598.445

560.449  

563.211

562.324  

544.005  

545.497  

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 21%. Dabei ist festzustellen, dass das Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis 2009 nahezu unverändert blieb, im Jahr 2010 sich weiter reduzierte und in diesem Jahr auf dem Niveau des Vorjahres blieb.

Wie im Vorjahr so ist auch in diesem Jahr festzustellen, dass das Entleerungsvolumen der
80-l-Behälter verglichen mit dem Vorjahr gleich geblieben ist. Die Anzahl der Behälter stieg leicht an, wobei sich der bisherige Trend, Abnahme der Behälter mit wöchentlicher Entleerung und Zunahme der Behälter mit 14-täglicher und 4-wöchentlicher Entleerung, fortsetzte.

Bei den 120-l-Behältern sind der Gesamtbehälterbestand und das Entleerungsvolumen verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert. Analog wie bei den 80-l-Behältern gibt es auch hier weiterhin den Trend der Abnahme der Behälter mit wöchentlicher Entleerung und Zunahme der Behälter mit 14-täglicher und 4-wöchentlicher Entleerung

Nahezu konstant geblieben ist bei den 240-l-Behältern im Vergleich zum Vorjahr der Gesamtbehälterbestand und das Entleerungsvolumen. Lediglich bei den Behältern mit 14-täglicher Entleerung erhöhte sich das Entleerungsvolumen um weitere 7%, mit einem Anteil von 6% am Bestand dieser Behältergröße ist der Einfluss immer noch gering.

Am stärksten wirken sich derzeit die Veränderungen im Behälterbestand bei den 1.100-l-Behältern aus. Die Anzahl aller Behälter stieg gegenüber dem Vorjahr um 3%. Dabei stieg die Anzahl der Behälter mit wöchentlicher Entleerung um ca. 4% während gleichzeitig die Anzahl der Behälter mit 2x-wöchentlicher Entleerung um 2% sank. Damit blieb das Entleerungsvolumen bei dieser Behältergröße nahezu unverändert.

Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 81% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 5,7% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 54% am Gesamtbestand beträgt.

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils per März)

Behälter-
größe

2000

2005

2006

2008

2009

2010

2011

80 l

5.786  

8.286

8.512

9.194  

9.319  

9.321  

9.435  

120 l

3.526  

3.228

3.123

3.156  

3.130  

3.069  

3.082  

240 l

6.224  

5.729

5.520

5.509  

5.557  

5.507  

5.532  

1.100 l

5.857  

5.321

5.119

5.212  

5.265  

4.937  

5.088  

gesamt

21.393  

22.564

22.274

23.071  

23.271

22.834  

23.137  

 

Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

1.      Nach einem langsamen aber stetigen Anstieg des Behälterbestandes bis zum Jahr 2008, ist gegenwärtig davon auszugehen, dass sich der Behälterbestand künftig um ca. 23.000 Behälter einpegeln wird.

2.      Innerhalb der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker längere Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung des Trends kann auch in diesem Jahr festgestellt werden.

3.      Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.

Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2012 durch die Hansestadt Rostock erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst. Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2011, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen. Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 23.137 Behältern wurden 289 Behälter für die Stichprobe herangezogen.

Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird, wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.

 

Ermittlung der Wertungskennziffern (WKZ)

Die von dem unabhängigen Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2011, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

Behälter-
größe

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

80 l

17,5 kg

18,4 kg

23,7 kg

23,7 kg

23,8 kg

16,6 kg

12,8 kg

120 l

23,7 kg

24,5 kg

27,5 kg

27,7 kg

27,0 kg

19,1 kg

17,8 kg

240 l

33,1 kg

34,3 kg

33,8 kg

33,9 kg

33,9 kg

30,5 kg

26,0 kg

1.100 l

93,9 kg

93,3 kg

96,1 kg

95,3 kg

95,4 kg

94,1 kg

85,2 kg

Es ist festzustellen, dass die verwogenen Abfallbehälter bei allen Behältergrößen die kleinste spezifische Dichte seit Beginn der Aufzeichnungen aufweisen. Damit sind seit zwei Jahren in Folge die ermittelten Durchschnittsgewichte z.T. sehr drastisch gesunken, wobei die der kleineren Behälter prozentual stärker zurückgegangen sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.

Behältergröße

min.

max.

Erwartungswert

80 l

15,8 kg

19,5 kg

15,8 kg

120 l

19.3 kg

23,8 kg

19,7 kg

240 l

28,0 kg

32,3 kg

28,0 kg

1.100 l

83,6 kg

99,7 kg

83,6 kg

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2012 (im Vergleich zu den Vorjahren):

Behältergröße

für 2012

für 2011

für 2010

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

15,8 kg

1,0

20,1 kg

1,0

22,4 kg

1,0

120 l

19,7 kg

1,2

23,4 kg

1,2

26,2 kg

1,2

240 l

28,0 kg

1,6

32,3 kg

1,6

33,5 kg

1,5

1.100 l

83,6 kg

4,9

94,8 kg

4,7

95,3 kg

4,2

Im Vergleich der diesjährigen Ergebnisse mit denen der letzen beiden Jahre ist festzustellen, dass dadurch, dass sich die ermittelten Durchschnittsgewichte verringert haben, auch zwangsläufig die Erwartungswerte der Gewichte kleiner wurden. Dabei war der prozentuale Rückgang nicht bei allen Behältern gleich, sondern war bei den kleinen Behältern viel stärker als bei den großen. Die Rückgänge betrugen im Vergleich für 2012 zu für 2010: 46% bei MBG 80, 34% bei MGB 120, 23% bei MGB 240 und nur 11% bei MGB 1.100. Aus diesem Umstand resultiert die Auswirkung, dass im Vergleich zum Vorjahr wiederum die Wertungskennziffer für MGB 1.100 angestiegen ist.

 

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für den Betrieb der Recyclinghöfe, für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe und Papier, Bioabfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

 

Die Verwertungsgebühr ist im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend konstant geblieben. Es ist eine leichte Erhöhung bei der Abfallverwertungsgebühr mit Bioabfallentsorgung zu verzeichnen. Dies resultiert bei einer Kostenreduzierung aus der Verrechnung eines höheren Abschlages im Vorjahr. ( Abschlag 2011: 911.275 Euro, Abschlag 2012: 178.023 Euro)

 

 

3. Nachkalkulation (siehe Anlage Punkt 5)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen und

-unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden.

 

Aus der Nachkalkulation 2009 wurde eine Kostenunterdeckung von 387.351 Euro ermittelt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostenunterdeckung 2010 im Jahre 2012  auszugleichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Unterlagen können beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft eingesehen werden:

 

1.                  Gesamtkostenübersicht nach Vertragspartner

 

2.                  Beauftragte Entsorgungsunternehmen

 

2.1.            Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH)

2.1.1.      Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen

Gewerbeabfällen

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der

Erarbeitung der Gebührenbescheide

2.1.2.      Leistungsangebot und Kalkulation 2012

 

2.2.            Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (EVG)

2.2.1.      Submissionsprotokoll

2.2.2.      Vergabevorschlag                    

 

2.3.            Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH  - Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen 2010-2012

2.3.1.      Angebot vom 24.03.2009

2.3.2.      Auftrag vom  25.06.2009

 

2.4.            Erfassung, Einsammlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten aus privaten Haushalten

2.4.1.      Angebotsauswertung

2.4.2.   Vergabevorschlag    

  

2.5              Recon- T GmbH -Sperrrmüllverwertung in der Hansestadt Rostock

2.5.1        Angebot vom 22.07.2010

2.5.2        Auftrag vom 16.11.2010

           

2.6       Nehlsen GmbH  & Co. KG -Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten der HRO

2.6.1    Angebot vom  15.07.2010   

2.6.2    Auftrag vom  05.11.2010

 

2.7.      SR GmbH, - Herrichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der Recyclinghöfe

2.7.1    Angebot vom 28.04.2008

2.7.2    Auftrag vom 11.02.2009

 

3.                  Leistungen im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation 2011

 

3.1       Bericht zur Prüfung der Angebotspreise der Stadtentsorgung Rostock GmbH 2012

3.2       Untersuchung und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet 2011

3.3       Ermittlung der Wertkennziffern für die behälterbezogenen Abfallmengen des Restmülls in der

Hansestadt Rostock für den Kalkulationszeitraum 2011

 

4.                  Unterlagen aus der Nachkalkulation 2010

 

Die Unterlagen sind nicht öffentlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

UA 01.7200 0000

14.924.916 €

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

UA 01.7200 0000

14.924.916 €

 

X

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.10.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.10.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.11.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS).

 

(Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren … [Abfallgebührensatzung - AbfGS -] liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst - in der Fassung des Nachtrages zur Beschlussvorlage Nr. 2011/BV/2497-01 (NB) - als Anlage 5 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt