Beschlussvorlage - 2011/BV/2486

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.               Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 “Justizquartier“ zwischen Warnowufer, Neue Werderstraße, Patriotischer Weg und Friedrichstraße hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 “Justizquartier“ zwischen Warnowufer, Neue Werderstraße, Patriotischer Weg und Friedrichstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

3.               Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Beschlussvorschriften:                   § 22 Abs. 3 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:  Auslegungsbeschluss Nr. 2010/BV/1497 vom 09.03.2011

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat am 09.03.2011 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MK.44 Quartier 001 “Justizquartier“ beschlossen. Dies erfolgte mit der Absicht, dass einzelne Festsetzungen des seit 1997 rechtskräftigen B-Plans an zwischenzeitlich geänderte Bedingungen angepasst werden. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

 

Die wesentlichen Planungsziele und -inhalte sind:

-        Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich des querenden Mischwassersammlers (Kupfergrabensiel), der entgegen der ursprünglichen Planung nicht verlegt werden kann und nicht überbaubar ist

-        Änderung der Größe und Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche an der Friedrichstraße durch die Aufgabe des Schulstandortes (ehemals Jenaplan-Schule) und damit Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt „Frieda 23“ sowie die Privatschule „Universitas“

-        Anpassung der Verkehrsflächen an die zwischenzeitlich hergestellten Anlagen

-        Sicherstellung einer baulichen Kante zum Warnowufer

 

Das Änderungsverfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 2,7 ha. Von unmittelbaren Änderungen der Flächennutzung sind ca. 0,17 ha betroffen.

Der B-Plan liegt im Sanierungsgebiet Stadtzentrum.

 

Der Entwurf des B-Plans hat in der Zeit vom 05.04.2011 bis zum 06.05.2011 öffentlich ausgelegen.

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen führten gegenüber dem ausgelegten Planentwurf lediglich zu geringfügigen Korrekturen.

 

Parallel zum Änderungsverfahren wurde durch private Investoren für den Bereich Ecke Warnowufer/Friedrichstraße ein Ansiedlungsinteresse für einen Discounter bekundet. Durch den Investor wurde hierfür ein Gutachten vorgelegt, das die Verträglichkeit einer entsprechenden Einzelhandelsfläche belegt und Auswirkungen auf das Umfeld darstellt.

 

Durch die Planänderung entstehen der Hansestadt Rostock keine Kosten, außer für die reinen Planungsleistungen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten werden vom Investor übernommen.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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12.10.2011 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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13.10.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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19.10.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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25.10.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen