19.10.2011 - 6.3 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 19.10.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert die Ablehnungsgründe des Ortsbeirates:
Der OBR fordert ein Einzelhandelsgutachten, dass aber schon länger vorliegt, und möchte einen Grünstreifen entlang der Friedrichstraße, der aber u.a. aus gestalterischen Gründen (Bauflucht) abgelehnt wird.
Während der Auslegung gab es keine Einwendungen von Bürgern.
Frau Barlen (SPD) stellt die Frage nach der verkehrlichen Anbindung eines möglichen Discounters. - Auch dieser Fall wurde im Bebauungsplanverfahren geprüft und die Möglichkeit der Anlieferung über die Friedrichstr. bestätigt.
Frau Barlen (SPD) hat Zweifel an der verkehrlichen Lösung für die Kunden, da die verkehrliche Situation jetzt schon prekär ist.
Herr Krack (FÜR Rostock) erwidert, dass innerstädtische Discounter auch zunehmend fußläufig genutzt werden.
Herr Brincker (CDU) fragt, ob ein eingeschossiger Discounter möglich ist.- HM: Nein, es ist eine Mindesthöhe des Baukörpers festgesetzt, die etwa 3 Geschossen entspricht.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 Justizquartier zwischen Warnowufer, Neue Werderstraße, Patriotischer Weg und Friedrichstraße hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 Justizquartier zwischen Warnowufer, Neue Werderstraße, Patriotischer Weg und Friedrichstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.