Beschlussvorlage - 2011/BV/2462

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Satzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock.

 

 

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Beschlussvorschriften: Kommunalverfassung M-V, Eigenbetriebsverordnung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0235/00-BV

 

Sachverhalt:

 

In enger Anlehnung an die Mustersatzung des Landes wurde die Satzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ überarbeitet (siehe Anlage).

 

Die Überarbeitung der Satzung wurde nötig durch

 

1.   Die Änderung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V – GVOBl. M-V 2008, S. 71) zum 01. Januar 2008. Danach war der Eigenbetrieb bspw. in Bereiche (Betriebszweige des Eigenbetriebes) zu gliedern. In Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes wurde der Eigenbetrieb jetzt in zwei Bereiche gegliedert und das Stammkapital entsprechend zugeordnet. (Anlage Schreiben des IM M-V vom 10.08.2010)

 

2.   Den Beschluss der Bürgerschaft zur Einrichtung eines Betriebsausschusses (2010/BV/1205 Nr. 10).

 

In der anliegenden Beschlussvorlage (§ 7) ist der Betriebsausschuss als beratender Ausschuss ausgestaltet.

 

Eine Änderung der Hauptsatzung ist so entbehrlich. In der Hauptsatzung ist der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus als für den Eigenbetrieb zuständiger Ausschuss benannt, § 5 Abs. 1.

 

Der Eigenbetrieb mit seinen vielfältigen Aufgaben ist gegenwärtig in den verschiedensten Fachausschüssen präsent. Lediglich beispielhaft seien insoweit der Finanzausschuss, der Bau- und Planungsausschuss, der Schul- und Sportausschuss, der Sozial- und Gesundheitsausschuss, der Jugendhilfeausschuss und nicht zuletzt der Vergabeausschuss benannt.

 

Bei der Bildung eines beschließenden Betriebsausschusses würde die Präsens des Eigenbetriebes in den Fachausschüssen notwendigerweise entfallen.

 

Um diese Transparenz und breite Beteiligung der Bürgerschaftsmitglieder weiterhin zu gewährleisten schlägt die Verwaltung einen beratenden Betriebsausschuss vor.

 

Die Aufgabenbereiche des Eigenbetriebes (§ 2 der Beschlussvorlage) wurden den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und aktualisiert.

 

Die Wertgrenzen für die Betriebsleitung sind unverändert geblieben und entsprechen den Wertgrenzen in der alten Satzung. Neue Aufnahme gefunden hat allein eine Wertgrenze für Grundstücksverkäufe, die bislang fehlte.

 

Unschärfen in der alten Satzung wurden geglättet. Da die Bürgerschaft die ihr zustehenden Befugnisse als oberste Dienstbehörde anders als bspw. bei den Wertgrenzen nicht direkt auf die Betriebsleitung übertragen kann (§ 5 Abs. 3 EigVO) hat bei den Personalangelegenheiten (§ 8) eine entsprechende Ermächtigung im Umfang der Befugnisse des Oberbürgermeisters Aufnahme in die Beschlussvorlage gefunden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.08.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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24.08.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Satzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2011/BV/2462:

Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung der beiden neu formulierten Änderungsanträge des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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07.09.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt (siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

Herr Albrecht stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2011/BV/2462 zur Satzung für den Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock".

 

Es erfolgt eine Gegenrede durch Frau Dr. Bachmann.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Angenommen

 

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02.11.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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15.11.2011 - Hauptausschuss

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23.11.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Satzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock.

 

 

 

Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung des zugestimmten Änderungsantrages 2011/BV/2462-04 (ÄA)

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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07.12.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2011/BV2462:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Satzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock.

 

(überarbeitete Satzung … wird nach Fertigstellung der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt