Beschlussvorlage - 2011/BV/2198
Grunddaten
- Betreff:
-
BEBAUUNGSPLAN NR. 14.SO.173
FÜR DAS SONDERGEBIET "PHOTOVOLTAIKANLAGE LINDENALLEE"
AUFSTELLUNGS- UND ENTWURFSBESCHLUSS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.05.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Ost; Amt für Kultur und Denkmalpflege; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.06.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
15.06.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
|
Vorberatung
|
|
|
16.06.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
16.06.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
29.06.2011
|
Beschlussvorschlag:
1. Für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sonderbaufläche 14.1 Photovoltaik an der Lindenallee soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt
im Nordosten: durch die Kleingartenanlagen Zur Erholung und Uns Gorden
im Nordwesten: durch den Marienroggenweg
im Südosten: durch die Lindenallee
im Südwesten: durch die oberirdische Heizleitung
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 5/2, 6/5, 7/10,
8/10, , 156/11, 162, 163, 164,165, 166/3, 167/2, 168-174, 188/5 der Flur 2 der Gemar-
kung Toitenwinkel. (Anlage 1)
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Keine
Sachverhalt:
Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung bilden einen wichtigen Baustein der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien. Neben der Nutzung durch Anlagen an Gebäuden gewinnt die Nutzung der Solarenergie auf Freiflächen immer mehr an Bedeutung.
Bei der Einordnung von Photovoltaikanlagen sind insbesondere die Nähe zu schutzwürdigen Nutzungen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie auf geschützte Biotope zu prüfen. Der sinnvollen Nachnutzung bereits belasteter Freiräume ist dabei der Vorrang zu geben.
Im Flächennutzungsplan wurde für eine nachhaltige Nutzung der Solarenergie der Bereich der ehemaligen Deponie Toitenwinkel, der an das Gewerbegebiet Petersdorfer Straße grenzt, als Sondergebiet ausgewiesen. Für die wirtschaftliche Betreibung einer Anlage ist im Verfahren der 6. Änderung des Flächennutzungsplans die maximale Erweiterung zwischen Dorf Toitenwinkel und dem Hafenbahnweg ermittelt und ausgewiesen worden.
Am 10.11.2010 wurde die 6. Änderung abschließend beschlossen.
Zur Schaffung von Baurecht soll jetzt für diese Fläche ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Geplant ist die Errichtung einer Anlage zur Umwandlung von Solarenergie in elektrischen Strom und Einspeisung in das öffentliche Netz insbesondere unter Beachtung umwelt- und naturschutzfachlicher Belange.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8,2 ha. Die Fläche für die Errichtung von Photovoltaikanlagen beträgt ca. 5,5 ha. Die weiteren Flächen sind als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Boden ausgewiesen bzw. sind erforderliche Abstandsflächen zu bestehenden Biotopen und einem Gewässer II. Ordnung.