15.06.2011 - 4.3 BEBAUUNGSPLAN NR. 14.SO.173...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Mi., 15.06.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Anhand des B-Plan-Entwurfes stellt Herr Müller die Vorlage vor. Es handelt sich um die Fortsetzung der Beschlusslage zur F-Planänderung, der die Fläche als Sonderbaufläche "Photovoltaik" ausweist. Zur Schaffung von Baurecht und zur Sicherung der Abnahme von Strom durch die Stadtwerke ist die Aufstellung des B-Planes notwendig. Der Boden wird nicht versiegelt und es handelt sich um feststehende Module.
Frau Knitter (SPD) macht darauf aufmerksam, dass auf Konversionsflächen die Einspeisungsvergütung ins Stromnetz höher ist.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sonderbaufläche 14.1 Photovoltaik an der Lindenallee soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt
im Nordosten: durch die Kleingartenanlagen Zur Erholung und Uns Gorden
im Nordwesten: durch den Marienroggenweg
im Südosten: durch die Lindenallee
im Südwesten: durch die oberirdische Heizleitung
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 5/2, 6/5, 7/10,
8/10, , 156/11, 162, 163, 164,165, 166/3, 167/2, 168-174, 188/5 der Flur 2 der Gemar-
kung Toitenwinkel. (Anlage 1)
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.