29.06.2011 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 14.SO.173 für das Sondergebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 29.06.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- keine Empfehlung durch den Ortsbeirat Toitenwinkel (war am 16. Juni 2011 nicht beschlussfähig)
Beschluss:
1. Für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sonderbaufläche 14.1 Photovoltaik an der Lindenallee soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
im Nordosten: | durch die Kleingartenanlagen Zur Erholung und Uns Gorden, |
im Nordwesten: | durch den Marienroggenweg, |
im Südosten: | durch die Lindenallee, |
im Südwesten: | durch die oberirdische Heizleitung. |
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 5/2, 6/5, 7/10, 8/10, 156/11, 162, 163, 164,165, 166/3, 167/2, 168-174, 188/5 der Flur 2 der Gemarkung Toitenwinkel (Anlage 1).
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)