Änderungsantrag - 2011/AN/1920-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP
Erweiterung der Berechtigungsvoraussetzungen für den Erhalt des Warnowpasses und des Kinderwarnowpasses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.03.2011
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.03.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird durch folgende neue Formulierung ersetzt:
Der berechtigte Personenkreis zum Erhalt des Warnowpasses wird ab 01.04.2011 um die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erweitert.
Schulkinder von WarnowpassinhaberInnen, die Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz erhalten, sind zum Erhalt des Kinderwarnowpasses berechtigt, wenn sie nicht gemäß § 21 Abs. 6 Kindertagesförderungsgesetz M-V Anspruch auf Übernahme des Elternbeitrages einschließlich Verpflegungskosten haben.