Änderungsantrag - 2011/AN/1920-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird durch folgende neue Formulierung ersetzt:

 

Der berechtigte Personenkreis zum Erhalt des Warnowpasses wird ab 01.04.2011 um die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erweitert.

Schulkinder von WarnowpassinhaberInnen, die Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungs­gesetz erhalten, sind zum Erhalt des Kinderwarnowpasses berechtigt, wenn sie nicht gemäß § 21 Abs. 6 Kindertagesförderungsgesetz M-V Anspruch auf Übernahme des Elternbeitrages einschließlich Verpflegungskosten haben.

 

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gez. Dr. Sybille Bachmann                                                                      gez. Eva-Maria Kröger

Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09                            Fraktion DIE LINKE.

 

 

 

gez. Johann-Georg Jaeger                                                                      gez. Dr. Ulrich Seidel

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                          FDP-Fraktion

 

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen