09.03.2011 - 8.8.2 Vorsitzende der Fraktionen Rostocker Bund/Graue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (einschließlich der Änderung - siehe unter TOP 8.8):


Der Beschlussvorschlag wird durch folgende neue Formulierung ersetzt:

 

Der berechtigte Personenkreis zum Erhalt des Warnowpasses wird ab 01.04.2011 um die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erweitert.

Schulkinder von WarnowpassinhaberInnen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs­gesetz erhalten, sind zum Erhalt des Kinderwarnowpasses berechtigt, wenn sie nicht gemäß § 21 Abs. 6 Kindertagesförderungsgesetz M-V Anspruch auf Übernahme des Elternbeitrages einschließlich Verpflegungskosten haben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt