09.03.2011 - 8.8.2 Vorsitzende der Fraktionen Rostocker Bund/Graue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 09.03.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (einschließlich der Änderung - siehe unter TOP 8.8):
Der Beschlussvorschlag wird durch folgende neue Formulierung ersetzt:
Der berechtigte Personenkreis zum Erhalt des Warnowpasses wird ab 01.04.2011 um die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erweitert.
Schulkinder von WarnowpassinhaberInnen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind zum Erhalt des Kinderwarnowpasses berechtigt, wenn sie nicht gemäß § 21 Abs. 6 Kindertagesförderungsgesetz M-V Anspruch auf Übernahme des Elternbeitrages einschließlich Verpflegungskosten haben.