Beschlussvorlage - 2011/BV/1895
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2009/BV/0235 Umsetzung von Ergebnissen des Gutachtens zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock und der Durchführung einer Organisationsuntersuchung im Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.02.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.02.2011
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.03.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.03.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2009/BV/0235 vom 09.09.2009 zur Umsetzung von Ergebnissen des Gutachtens zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock und der Durchführung einer Organisationsuntersuchung im Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock wird wie folgt geändert:
Punkt II, Buchstabe f
Realisierung der Refinanzierungsvorschläge der Ergebnisse (Ziel ist die Refinanzierung
von 4 Funktionen der Feuerwache 20 über die Betreiber), Gesprächsaufnahme mit den
Betreibern bis 31.12.2009 und eine schnelle haushaltswirksame Reduzierung spätestens
zum 01.01.2011.
Gleichzeitig wird die Hansestadt Rostock beim Innenministerium gemäß § 17 (2)
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) beantragen, Betriebe und
Einrichtungen, die besonders brand- und explosionsgefährdet sind oder von denen andere
Gefahren für die Umwelt und Sachgüter ausgehen, zur Aufstellung, Ausstattung und
Unterhaltung einer Werksfeuerwehr zu verpflichten, soweit diese nicht zu einer
angemessenen Refinanzierung der entstehenden Kosten bereit sind.
wird aufgehoben.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2009/BV/0235 vom 09.09.2009
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 09.09.2009 mit Beschluss zur Umsetzung von Ergebnissen des Gutachtens zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock und der Durchführung einer Organisationsuntersuchung im Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock unter Punkt II, Buchstabe f) den Oberbürgermeister beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und auf der Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes vom 25.11.2008 umzusetzen:
Realisierung der Refinanzierungsvorschläge der Ergebnisse (Ziel ist die Refinanzierung von 4 Funktionen der Feuerwache 20 über die Betreiber), Gesprächsaufnahme mit den Betreibern bis 31.12.2009 und eine schnelle haushaltswirksame Reduzierung spätestens zum 01.01.2011. Gleichzeitig wird die Hansestadt Rostock beim Innenministerium gemäß
§ 17 Abs. 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz beantragen, Betriebe und Einrichtungen, die besonders brand- und explosionsgefährdet sind oder von denen andere Gefahren für die Umwelt und Sachgüter ausgehen, zur Aufstellung, Ausstattung und Unterhaltung einer Werksfeuerwehr zu verpflichten, soweit diese nicht zu einer angemessenen Refinanzierung der entstehenden Kosten bereit sind.
Mit Schreiben vom 21.10. und 02.12.2009 hat sich die Hansestadt Rostock an das Innenministerium des Landes M-V gewandt und einen Erörterungstermin zu oben genanntem Sachverhalt vereinbart.
An der Beratung, die am 08.12.2009 im Innenministerium des Landes M-V stattfand, nahmen seitens des Innenministeriums des Landes Herr Abteilungsleiter Niehörster und seitens der Hansestadt Rostock Herr Senator Scholze, Herr Leitender Branddirektor Behncke sowie weitere Vertreter beider Behörden teil. Zur Sach- und Rechtslage wurde seitens der Hansestadt Rostock ausführlich eingeführt und das Innenministerium des Landes sagte eine Entscheidung bis zum 15.12.2009 zu.
Mit Schreiben vom 10.12.2009 teilte das Innenministerium des Landes M-V abschließend im Wesentlichen mit:
Nach intensiver gemeinsamer Erörterung der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage zur Bildung von Werkfeuerwehren am 08.12.2009 kann ich nicht feststellen, dass der Brandschutz in der Hansestadt Rostock mit den gegenwärtig existierenden öffentlichen Feuerwehren nicht gewährleistet wäre.
Insofern dürfte eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung von Werkfeuerwehren gemäß § 17 Abs. 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V nicht ausreichend begründbar sein.
Durch Umstrukturierungen des Brandschutzes würde die Hansestadt Rostock eine Kausalkette in Gang setzen, die diesen bisherigen Vertrauensschutz in Frage stellt. Von daher sehe ich keine rechtliche Möglichkeit, einem Antrag zur Verpflichtung von Werkfeuerwehren positiv zu bescheiden.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Umsetzung des o. g. Beschlusses nicht realisierbar. Verhandlungen mit den Betrieben wurden deshalb nicht aufgenommen.