01.03.2011 - 4.3 Änderung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Gesk führt in die Beschlussvorlage ein. Er führt aus, dass durch die Unternehmensberatung vorgeschlagen wurde, die Unternehmen am Standort Seehafen an den Kosten des Brandschutzes zu beteiligen. Diesem Ansinnen gemäß wurde ein entsprechender Antrag beim Innenministerium gestellt, der jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass an diesem Standort bereits ein kommunaler Brandschutz durch die Hansestadt Rostock in der Vergangenheit vorgehalten wurde. Somit bestünde ein Vertrauensschutz seitens der Unternehmen. Außerdem sieht das Landesrecht nicht vor, dass in Industrieparks Werksfeuerwehren vorgehalten werden müssen. Es wurde bei der Entscheidung auch berücksichtigt, dass durch die Vorhaltung von Brandschutz am Standort Seehafen, der Brandschutz in anderen Bereichen der Stadt eingeschränkt wird. Die Einsatzkräfte wurden von 15 auf die Mindestzahl von 6 im Seehafen reduziert und die Freigewordenen auf die Standorte Lütten-Klein und Rostock-Ost verteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

0

Enthaltungen

0