Antrag - 2010/AN/1696
Grunddaten
- Betreff:
-
Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)
Vergnügungsstättenkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.11.2010
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
19.01.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
02.02.2011
|
Begründung:
Auch Rostock sieht sich einer wachsenden Nachfrage nach Standorten für Spielhallen die Errichtung von Vergnügungsstätten gegenüber. Allein die Anzahl der Spielhallen erhöhte sich von 38 in 2007 auf 46 in 2009. Unter den Begriff der Vergnügungsstätten werden Spiel- und Automatenhallen, Wettbüros, Nachtlokale jeglicher Art, Swinger-Clubs, Diskotheken und Tanzlokale zusammengefasst. Insbesondere die Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006 hat zu einer Belebung des Automatengeschäfts geführt, indem den Betreibern neue Möglichkeiten zur Spielgestaltung eröffnet wurden.
Unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist dieser Trend insofern von Bedeutung, als dass mit dem vermehrten Auftreten von Vergnügungsstätten oftmals ein schleichender Abwärtstrend von Quartieren und Straßenzügen verbunden ist (sog. Trading-down-Effekt).
Zu einer derartigen Entwertung von Gebietsstrukturen kommt es, wenn weniger zahlungskräftige (Einzelhandels-)Nutzungen als z.B. Spielhallen verdrängt werden. Zudem entsteht Lärm durch den Betrieb der Vergnügungsstätten. Die zumeist verklebten Schaufensterscheiben derartiger Einrichtungen schädigen das Stadtbild.
Die Verhinderung eines Trading-down-Effektes ist ein durch die Rechtsprechung anerkannter Grund für den Ausschluss von Vergnügungsstätten in bestimmten Gebieten. Dafür ist eine flächendeckende planerische Steuerung der Ansiedlung von Mittel. Versuche, im Einzelfall die Ansiedlung zu verhindern oder umzulenken, werden den
aktuellen Entwicklungen nicht mehr gerecht.
19.01.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im
Juli 2011 ein Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches
Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen: keine, da Erstellung durch Stadtplanungsamt
Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung des Änderungsantrages
Abstimmungsergebnis Vorlage 2010/AN/1696:
Angenommen | x |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür | 10 |
Dagegen |
|
Enthaltungen |
|
02.02.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2011 ein Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu erarbeiten.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2010/AN/1696-02 (AÄ) (siehe TOP 8.2.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag selbst.
Beschluss Nr. 2010/AN/1696:
Der Oberbürgermeister soll mit vorliegendem Antrag beauftragt werden, bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2011 eine Analyse der räumlichen Bestandssituation für so genannte Vergnügungsstätten zu erstellen, um darauf aufbauend bis zur Bürgerschaftssitzung im Oktober 2011 ein Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu erarbeiten.