Antrag - 2010/AN/1696

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,  bis zur Bürgerschaftssitzung im

Juli 2011 ein Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches

Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu erarbeiten.

 

Finanzielle Auswirkungen: keine, da Erstellung durch Stadtplanungsamt

 

 

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Begründung:

Auch Rostock sieht sich einer wachsenden Nachfrage nach Standorten für Spielhallen die Errichtung von Vergnügungsstätten gegenüber. Allein die Anzahl der Spielhallen erhöhte sich von 38 in 2007 auf 46 in 2009. Unter den Begriff der Vergnügungsstätten werden Spiel- und Automatenhallen, Wettbüros, Nachtlokale jeglicher Art, Swinger-Clubs, Diskotheken und Tanzlokale zusammengefasst. Insbesondere die Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006 hat zu einer Belebung des Automatengeschäfts geführt, indem den Betreibern neue Möglichkeiten zur Spielgestaltung eröffnet wurden.

Unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist dieser Trend insofern von Bedeutung, als dass mit dem vermehrten Auftreten von Vergnügungsstätten oftmals ein schleichender Abwärtstrend von Quartieren und Straßenzügen verbunden ist (sog. Trading-down-Effekt).

Zu einer derartigen Entwertung von Gebietsstrukturen kommt es, wenn weniger zahlungskräftige (Einzelhandels-)Nutzungen als z.B. Spielhallen verdrängt werden. Zudem entsteht Lärm durch den Betrieb der Vergnügungsstätten. Die zumeist verklebten Schaufensterscheiben derartiger Einrichtungen schädigen das Stadtbild.

Die Verhinderung eines Trading-down-Effektes ist ein durch die Rechtsprechung anerkannter Grund für den Ausschluss von Vergnügungsstätten in bestimmten Gebieten. Dafür ist eine flächendeckende planerische Steuerung der Ansiedlung von Mittel. Versuche, im Einzelfall die Ansiedlung zu verhindern oder umzulenken, werden den

aktuellen Entwicklungen nicht mehr gerecht.

 

 

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Beschlüsse

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19.01.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,  bis zur Bürgerschaftssitzung im

Juli 2011 ein Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches

Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu erarbeiten.

 

Finanzielle Auswirkungen: keine, da Erstellung durch Stadtplanungsamt

 

 

 

Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung des Änderungsantrages

 

Abstimmungsergebnis Vorlage 2010/AN/1696:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

 

Enthaltungen

 

 

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02.02.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2011 ein Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu erarbeiten.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2010/AN/1696-02 (AÄ) (siehe TOP 8.2.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag selbst.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/1696:

 

Der Oberbürgermeister soll mit vorliegendem Antrag beauftragt werden, bis zur Bürger­schaftssitzung im Juli 2011 eine Analyse der räumlichen Bestandssituation für so genannte Vergnügungsstätten zu erstellen, um darauf aufbauend bis zur Bürgerschaftssitzung im Oktober 2011 ein Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu erarbeiten.