Beschlussvorlage - 2010/BV/1497
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 ?Justizquartier?
- Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.09.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Mitte; Amt für Schule und Sport; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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13.10.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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27.10.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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28.10.2010
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20.01.2011
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.11.2010
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11.01.2011
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.11.2010
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02.02.2011
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09.03.2011
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●
Bereit
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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●
Bereit
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Bürgerschaft
|
Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 Justizquartier (Anlage 1), begrenzt
im Norden: durch die Mitte der vorhandenen Fahrbahn der Straße Warnowufer
im Osten: durch die Neue Werderstraße
im Süden: durch den Patriotischen Weg
im Westen: durch die Friedrichstraße
und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Satzungsbeschluss Nr. 205/7/1995 vom 18.01.1995
Sachverhalt:
Das B-Plangebiet liegt in der KTV, der Geltungsbereich des Ursprungsplans umfasst ca. 2,7 ha.
Auf einzelnen Flächen erfolgte bereits eine Bebauung entsprechend den Festsetzungen des B-Plans. Hierzu gehören die Errichtung des Amtsgerichtes und des Grundbuchamtes sowie der Bau von Wohngebäuden in der Neuen Werderstraße.
Allerdings sind auch größere Flächen entlang dem Warnowufer weiterhin unbebaut.
Die Änderung des B-Plans wird erforderlich, da das Kupfergrabensiel, ein das Plangebiet querender unterirdischer Regenwassersammler, entgegen den damaligen Annahmen nicht zurückgebaut werden kann. Starkregenereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitäten des Kupfergrabensiels weiterhin benötigt werden, um die anfallenden Wassermengen gefahrlos ableiten zu können. Da das Kupfergrabensiel aus technischen Gründen nicht überbaut werden kann und Schutzabstände einzuhalten sind, ist eine Bebauung der betreffenden Flächen nicht mehr wie im B-Plan festgesetzt möglich. Die Änderung dient einer Anpassung der Flächen.
Im Zuge der Änderung erfolgt neben geringfügigen Anpassungen an die zwischenzeitlich eingetretene Bestandssituation im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen, eine Überarbeitung der textlichen Festsetzungen im Hinblick auf Rechtseindeutigkeit und Rechtssystematik.
Außerdem wird für den Standort der ehemaligen Jenaplanschule in der Friedrichstraße der Nutzungszweck der Gemeinbedarfsfläche in kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen geändert. Damit wird dem Projekt Frieda 23 der planungsrechtlich notwendige Entwicklungsspielraum gesichert.
Gleichzeitig erhält eine im Patriotischen Weg ansässige Privatschule durch Flächenanpassungen Erweiterungsmöglichkeiten in Richtung Zochstraße.
Für das Grundstück Friedrichstraße/Ecke Warnowufer gibt es ein konkretes Ansiedlungsinteresse eines Nahversorgers. Dieses soll befördert werden, um eine bauliche Entwicklung der sehr lange brach liegenden Fläche zu erreichen, wobei durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung dem städtebaulichen Anspruch an diesen Standort mit einer mehrgeschossigen Bebauung Rechnung getragen wird.
Es wurde eine umweltrelevante Vorprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Deshalb wird das Planverfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 09.09.2010.
13.10.2010 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001
„Justizquartier" (Anlage 1), begrenzt
im Norden: durch die Mitte der vorhandenen Fahrbahn der Straße Warnowufer
im Osten: durch die Neue Werderstraße
im Süden: durch den Patriotischen Weg
im Westen: durch die Friedrichstraße
und die dazugehörige
Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung mit den 2 Änderungsanträgen gebilligt und
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür |
5 |
Dagegen |
0 |
Enthaltungen |
2 |
02.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 „Justizquartier“ (Anlage 1), begrenzt
im Norden: durch die Mitte der vorhandenen Fahrbahn der Straße Warnowufer
im Osten: durch die Neue Werderstraße
im Süden: durch den Patriotischen Weg
im Westen: durch die Friedrichstraße
und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Vertagt: 11.01.2011
10.11.2010 - Bürgerschaft - vertagt
- vertagt bis die noch fehlenden Empfehlungen des Bau- und
Planungsausschusses und des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung,
Umwelt und Ordnung im Zusammenhang mit der Vorlage eines
Einzelhandelsverträglichkeitsgutachtens vorliegen
(siehe TOP 2 - Änderungen der Tagesordnung,
Geschäftsordnungsanträge)
02.02.2011 - Bürgerschaft - vertagt
Herr Siems, 1. stellvertretender Vorsitzender des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt, stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/1497 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 Justizquartier - Auslegungsbeschluss, damit sich der Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt im Zusammenhang mit dem ihm nun vorliegenden Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten erneut mit der Angelegenheit befassen kann.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen