27.10.2010 - 5.2 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Qua...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mi., 27.10.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Maronde erläutert anhand des B-Planes, dass die Änderung erforderlich wird, da
das Kupfergrabensiel (Regenwassersammler) entgegen den damaligen Annahmen nicht
zurückgebaut werden kann. Es darf nicht überbaut und Schutzabstände müssen
eingehalten werden. Im Zuge dessen, wurden Baugrenzen neu festgelegt. Außerdem
erfolgte für das Projekt "Frieda 23" eine Änderung der Nutzungsart
sowie Ausweitungen der Baugrenzen. Zur Absicherung der räumlichen Entwicklung
einer im Patriotischen Weg ansässigen Privatschule wurden Bauflächen und
Baugrenzen angepasst. Des Weiteren erfolgte eine Überarbeitung textlicher
Festsetzungen. Außerdem gibt es einen Ansiedlungsinteressenten für einen
Nahversorger. Dieser Ansiedlung soll mit einer mehrgeschossigen Bebauung
entsprochen werden.
Weiterhin
gibt Herr Maronde Erläuterungen zu den Änderungsanträgen und erklärt auf
Nachfrage von Frau Naujoks (SPD) die Verkehrs- und Parkplatzsituation bei
Ansiedlung des Discounters.
-
17.45 Uhr Herr Flachsmeyer verlässt die Sitzung.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 „Justizquartier“ (Anlage 1), begrenzt
im Norden: durch die Mitte der vorhandenen Fahrbahn der Straße Warnowufer
im Osten: durch die Neue Werderstraße
im Süden: durch den Patriotischen Weg
im Westen: durch die Friedrichstraße
und die dazugehörige
Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.