Beschlussvorlage - 2010/BV/1486

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsbeschluss zur Beauftragung der Straßenplanung zur Erneuerung

1.      der Alexandrinenstraße zwischen Kirchenstraße und Georginenstraße (nördlicher Abschnitt) und

  1. der Anastasiastraße zwischen Kirchenplatz und Hermannstraße

 

in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 5 (Ausführungsplanung) wird bestätigt

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt zu 1. und 2.:

 

 

Im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur im Seebad Warnemünde liegen schwerwiegende Funktions- und Substanzmängel vor. Es wird eingeschätzt, dass derzeit die Verkehrssicherheit teilweise nur noch eingeschränkt gewährleistet ist.

 

Auf Grund dessen wurden mit dem Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung M-V (MVBL) seit 2008 Möglichkeiten des Einsatzes von Städtebaufördermitteln, insbesondere für die Erneuerung von Straßen in Warnemünde, u.a. auch die Festlegung eines Sanierungsgebietes erörtert.

Erst im Ergebnis einer Ortsbesichtigung mit dem MVBL in Begleitung des Senators für Bau und Umwelt und Vertretern der zuständigen Ämter am 09.04.2010 wurden Städtebaufördermittel in Aussicht gestellt.

Die Stadt hat daraufhin Ende Mai 2010 einen entsprechenden Förderungsantrag in Höhe von 3 Mio EUR gestellt. Mit Schreiben des MVBL vom 22.07.2010 wurden der Stadt 1,5 Mio EUR für das Programmjahr 2010 in Aussicht gestellt. Davon werden 5 % im Jahr 2010 kassenwirksam, so dass mit der Vorbereitung der ersten Baumaßnahmen noch in diesem Jahr begonnen werden kann.

 

Zur unmittelbaren Verbesserung sowohl der verkehrlichen als auch der touristischen Infrastruktur ist in erster Linie der ungenügende bauliche Zustand

 

  • der nördlichen Alexandrinenstraße (zwischen Kirchenstraße und Georginenstraße) sowie
  • der Anastasiastraße zwischen Kirchenplatz und Hermannstraße

 

zu verbessern.

 

Diese Straßen stellen neben der Straße Am Strom die Hauptfußwegebeziehungen für Touristen in Warnemünde dar.

 

Die Gehwege und Hausvorflächen im südlichen Bereich der Alexandrinenstraße wurden im Rahmen einer Reparaturmaßnahme, die koordiniert mit der Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen durch die Eurawasser Nord GmbH durchgeführt wurde, bereits in 2009 funktionsgerecht und verkehrssicher wiederhergestellt.

 

Die Eurawasser Nord GmbH wird im Zusammenwirken mit dem Warnow- Wasser- und Abwasserverband eine Fortsetzung dieser Maßnahme für die nördliche Alexandrinenstraße und für die Anastasiastraße durchführen. Es ist zwingend erforderlich, die bauliche Ausführung inhaltlich und zeitlich zu koordinieren. Um einen gemeinsamen Baubeginn im Frühjahr 2011 zu sichern, ist es unumgänglich, unverzüglich den Planungsauftrag zur Vergabe der städtischen grundhaften Ausbaumaßnahme zu erteilen und somit den zeitgleichen Projektverlauf zu sichern.

 

 

Terminkette:

  • Erstellung und Prüfung der Vorplanungen                                                bis Frühjahr 2011
    bis einschl. der Ausführungsplanung (HOAI-LPh. 5)
  • Ausschreibung/Bauausführung                                                                 ab Frühjahr 2011

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgaben aus dem Vermögenshaushalt Haushaltsstelle 02.6300.94600138 – Fördergebiet „Rostock-Seebad Warnemünde“

zu 1.) Alexandrinenstraße in Höhe von 75.000,00 EUR   (Bewilligung des Hauptausschusses

                                                                                        vom 31.08.2010)

zu 2.) Anastasiastraße in Höhe von 75.000,00 EUR        (Bewilligung des Hauptausschusses

                                                                                         am 21.09.2010)

 

 

 

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Beschlüsse

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15.09.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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21.09.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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23.09.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.09.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen