06.10.2010 - 9.11 1. Planungsbeschluss zur Beauftragung der Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
zur Beschlussvorlage

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

 

Da diese und die folgende Beschlussvorlage im Zusammenhang zu sehen sind, hinterfragt Herr Kreuzer, bezugnehmend auf die nachfolgende Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/1488, ob die Nummerierungen der Gebiete dort eine Rang- und Reihenfolge mit einer gewissen Verbindlich­keit darstellen.

 

Herr Senator Matthäus informiert, dass das schon eine gewisse Priorität darstellt, aber man durchaus noch tauschen kann. Das hängt einfach von den Umständen vor Ort ab.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Kreuzer, ob man von dieser Reihenfolge, ohne dass man mit Schwerin in Probleme kommt, jährlich abweichen oder in der Durchführung abweichen kann, da, wenn ein Vorhaben stoppt, möglicherweise der gesamte andere Sachverhalt ebenfalls stoppen kann und wir Gefahr laufen, bis zum Jahr 2015 nicht fertigzuwerden und die Mittel verfallen, informiert Herr Senator Matthäus, dass das eine Prioritätenliste mit einer gewissen Gewichtung ist, die abgestimmt ist mit den Versorgungsmedienunternehmen und dass das hier aber genauso gehandhabt wird, wie bei anderen Prioritäten- und Maßnahmelisten beim Ministerium. Da wird jährlich neu geschaut: Wie weit ist es bei dem entsprechenden Objekt und steht das dann in der Liste noch an der Stelle. So wird es auch jährlich bei den Prioritäten- und Maßnahmelisten im Sanierungsgebiet / SOS-/SUB-Gebieten gehandhabt.

 

 

Herr Asendorf stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerinnenliste.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Angenommen

 

 

Danach erfolgen weitere Wortmeldungen.

 

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Beschluss:

 

Der Planungsbeschluss zur Beauftragung der Straßenplanung zur Erneuerung

1.   der Alexandrinenstraße zwischen Kirchenstraße und Georginenstraße
(nördlicher Abschnitt) und

2.   der Anastasiastraße zwischen Kirchenplatz und Hermannstraße

 

in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 5 (Ausführungsplanung) wird bestätigt.

 

(dazugehöriger Sachverhalt und finanzielle Auswirkungen liegen mit der Beschluss­vorlage vor und der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 13 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt