Beschlussvorlage - 2010/BV/1465

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, den Gesellschaftsvertrag der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) wie folgt zu ändern:

 

Der § 11 Abs. 1 erhält unter h) die Neufassung: „die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan“.

 

In § 16 Abs. 2 wird unter w) eingefügt: „die Zustimmung zum Wirtschaftsplan“.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3 Punkt 6 und 10 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Bereits gefasste Beschlüsse:

 

0730/07-A vom 12.09.2007

 

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock hält an der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH unmittelbar 99,9997 % der Gesellschaftsanteile.

 

Am 12.09.2007 wurde von der Bürgerschaft auf der Grundlage des Beschlussantrages Nr. 0730/07-A der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90 und der FDP eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages der WIRO beschlossen.

 

Im Gesellschaftsvertrag ist unter § 11 h) Aufgaben des Aufsichtsrates die Zustimmung zum Wirtschaftsplan geregelt. Die Gesellschafterversammlung soll entsprechend der Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde aus kommunalrechtlicher Sicht die Entscheidungskompetenz zum Wirtschaftsplan erhalten. Deshalb wird folgende Änderung des Gesellschaftsvertrages vorgeschlagen:

 

·         § 11 Abs. 1 h) erhält die Neufassung:

„die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan“

 

·         § 16 Abs. 2 wird unter w) folgende Formulierung eingefügt:

„die Zustimmung zum Wirtschaftsplan“

 

Mit dem Änderungsvorschlag bleibt der Aufsichtrat durch die Zuordnung der empfehlenden Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan in die Beschlussvorbereitung für die Gesellschafterversammlung einbezogen. Der Aufsichtsrat wird damit seiner der Geschäftsführung gegenüber bestehenden Beratungs- und Kontrollfunktion gerecht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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21.09.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen