21.09.2010 - 5.2 Änderung des Gesellschaftsvertrages der WIRO Wo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Nachfrage von Herrn Albrecht fasst Herr Methling zusammen, dass er wie bisher als Gesellschaftervertreter entsprechend dem Beschluss Nr. 0769/07-BV zum Public Corporate Governance Kodex für die Hansestadt Rostock vom 07.05.2008 handelt und bei Entscheidungen, die nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören, die Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung bei der Bürgerschaft als Gesellschafter beantragt. Dies geschieht anhand einer Vorlage für die Bürgerschaft.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, den Gesellschaftsvertrag der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) wie folgt zu ändern:

 

Der § 11 Abs. 1 erhält unter h) die Neufassung: „die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan".

 

In § 16 Abs. 2 wird unter w) eingefügt: „die Zustimmung zum Wirtschaftsplan".

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Empfohlen

    x

Nicht empfohlen

 

 

 

Dafür

    8

Dagegen

     -

Enthaltungen

    3