Beschlussvorlage - 2010/BV/1418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1)und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2-5)

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs.3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 0540/08-BV und 2009/BV/0509

 

Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2011 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses (Anlage 2 Seite5) in den Reinigungsklassen 1-4 um zwischen 0,6 und 5,8 Prozent geringere Gebührensätze als im laufenden Jahr. Dagegen steigen die Gebührensätze in den Reinigungsklassen 5-7 um zwischen 2,6 und 5,9 Prozent.

Die Gründe hierfür werden im folgenden Abschnitt zur „Kostenentwicklung“ näher erläutert.

Nach der Rückabwicklung der Zielvereinbarung im vergangenen Jahr hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2011 ermittelt.

Durch die gab Designer und Ingenieure GmbH wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

Ein entsprechender Prüfbericht wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation (Anlage 8 der Beschlussvorlage).

Eine weitere Grundlage für die Gebührenkalkulation ist die Einhaltung des vorgegebenen Eckwertes für den Zuschuss der HRO.

 

 

Kostenentwicklung 2011 im Vergleich zu 2010

 

Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst an die Stadtentsorgung Rostock GmbH werden im Vergleich zu 2010 um 72.600 € steigen, das entspricht einem Anstieg von zwei Prozent. Diese Kostensteigerung ergibt sich im wesentlichen aus dem Anstieg der Tariflöhne bei der SR GmbH um zwei Prozent ab 01.01.2011. Aber auch der Verwertungspreis für den Straßenkehricht wird von 20,79 € auf 21,80 € pro Tonne steigen.

Wie im ersten Abschnitt dargestellt werden in den Reinigungsklassen mit Gehwegreinigung und Winterdienst auf Gehwege die Gebührensätze sinken, während sie in den Reinigungsklassen mit ausschließlich Fahrbahnreinigung und Winterdienst Fahrbahn ansteigen. Wie in der Anlage 2 Blatt 2 „Kostenvergleich“ ersichtlich ist werden die Kosten für die Fahrbahnreinigung um 1,4 Prozent und für die Gehwegreinigung um 6,1 Prozent geringer ausfallen. Dagegen steigen die Kosten für den Winterdienst um 7,3 Prozent und für die Verwertung des Straßenkehrichts um 4,9 Prozent.

Im Gehwegbereich ist nur ein sehr geringer Anteil der Winterdienstkosten gebührenfähig, da die Räum- und Streupflicht überwiegend auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen ist, entfällt  der weitaus größere Anteil dieser Kosten auf die Betreuung der Gehwege ohne Anlieger, Treppen und Fußgängerbrücken.

Im Fahrbahnbereich ist das genau umgekehrt, hier ist der überwiegende Teil der Winterdienstkosten auch gebührenfähig.

Das heißt, in den Reinigungsklassen 5-7 schlagen die höheren Kosten beim Winterdienst direkt auf die Gebührensätze durch und können mit der geringen Senkung der Kosten für die Fahrbahnreinigung nicht kompensiert werden. In den Reinigungsklassen 1-4 werden dagegen die Winterdienstkosten durch die Senkung der Reinigungskosten mehr als ausgeglichen.

Auch die höheren Verwertungskosten des Straßenkehrichts wirken sich stärker auf den Bereich Fahrbahnreinigung aus.

 

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten sind gegenüber 2010 um 31.300 € gestiegen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 11,8 %.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 11 Abs. 2 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o.g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge   anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV werden ebenfalls nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z.B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der KLR für das Jahr 2009 ergibt sich eine Kostenunterdeckung von 23.400 € (siehe Anlage 4).

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

Der oben genannte Betrag wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation als Kosten eingestellt. Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation 2011 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1     Fünfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor

 

Anlage 2     Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2011 (Seiten 1 - 6)

 

Anlage 3     Kosten für die Reinigung und Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage (1 Seite)

 

Anlage 4     Ermittlung der Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten (1 Seite)

 

Anlage 5     Verwaltungsaufwand der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2011 (Seiten 1 – 2)

 

 

Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur

Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten

 

Anlage 6     Vertrag über die Straßenreinigung

 

Anlage 7     geplanter Leistungsumfang 2011

 

Anlage 8     Bericht über die Angebotspreise 2011 (Preisprüfung)

 

Anlage 9     Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für 2011 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

6750 6750

 

 

 

 

Ausgaben:

4.191.400,- €

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

3.006200,- €

 

X

 

 

 

 

 

 

Zuschuss HRO:

1.185.200,- €

 

X

 

 

 

 

 Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.10.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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28.10.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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10.11.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen