Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1400
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2010 in Höhe von 500.000,00 EUR für
die Instandsetzung der Rad- und Gehwege und Fahrbahnen in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.08.2010
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
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Vorberatung
|
|
|
26.08.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
31.08.2010
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe im
Verwaltungshaushalt 2010 wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:
01.6300.5101 – Wartung und Pflege der Rad- und Gehwege und Fahrbahnen in
Höhe
von 500.000,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle:
01.9000.0100 – Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer einschließlich Anteil am
Aufkommen Zinsabschlagssteuer in Höhe von
500.000,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§§ 51, 52 der Kommunalverfassung des Landes M-V
§ 6 (3) der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Begründung der Dringlichkeit:
Durch die gravierenden und umfangreichen Frostschäden des
vergangenen Winters wurden die Geh- und Radwege sowie die Straßen der
Hansestadt Rostock in einigen Straßenzügen sehr stark beschädigt und befinden
sich zurzeit in einem desolaten und gefährlichen Zustand. Die begrenzt
vorhandenen finanziellen Mittel ermöglichten bis jetzt lediglich eine
oberflächige Flickreparatur, die bei anhaltenden winterlichen
Witterungsbedingungen nur kurzzeitig und befristet haltbar ist.
Die Verkehrssicherheit ist damit für alle
Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet.
Um einem größeren Schadensausmaß durch die kommende
Frostperiode 2010/2011 entgegenzuwirken, ermöglichen die durch Mehreinnahmen an
der Einkommenssteuer der Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel noch vor
Einsetzen der Frostperiode 2010/2011 entsprechende Reparatur- und
Instandhaltungsaufträge auszuschreiben, zu vergeben und noch vor Einsetzen der
Frostperiode abzuarbeiten bzw. vertraglich zu binden.
Begründung:
Da die bisher im Haushalt 2010 verfügbaren Mittel in Höhe
von 500.000,00 EUR aufgrund unabweisbarer Instandsetzungs- und
Reparaturleistungen an den Verkehrsanlagen bereits zum jetzigen Zeitpunkt
aufgebraucht sind, ist eine finanzielle Aufstockung zur Absicherung noch zukünftiger,
im 2. Halbjahr 2010 zu erwartender unabweisbarer Reparatur-, Instand-setzungs-
oder Havariebeseitigungsleistungen dringend erforderlich.
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
01.6300.5101 |
2010 |
500.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
||
Wartung und Pflege der Rad-und Gehwege und Fahrbahnen |
1. Berechnung
der Gesamtausgaben für 2010
|
|
in EUR |
|
500.000,00 |
|
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
|
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
Begründung der vorgesehenen Ausgabe:
Nach §§ 51 und 52 der KV M-V ist die Bewilligung einer
überplanmäßigen Ausgabe
im Verwaltungshaushalt 2010 in Höhe von 500.000,00 EUR
unabweisbar sowie
unvorhersehbar.
unabweisbar:
Der Straßenbaulastträger ist aufgrund der vorgegebenen
Gesetzeslage (z.B. StVO, Straßen- und Wegegesetz M-V, verschiedene DIN- und
Prüfvorschriften etc.) grundsätzlich verpflichtet, die für öffentliche Verkehre
vorzuhaltenen Verkehrsanlagen sowie deren Ausstattungen in einem stets
verkehrssicheren und baulichfunktionalem Zustand zu betreiben.
Aus dieser Verpflichtung heraus ist es zwingend geboten,
durch erforderliche Reparaturen, Instandsetzungen und Instandhaltungen sowie
Störungsbeseitigungen einerseits eine wirtschaftlich effiziente Betreibung des
Anlagevermögens „Verkehrsanlagen“ sicherzustellen
sowie andererseits jegliche Schadensforderungen an die
Hansestadt Rostock hinsichtlich möglicher unterlassener
Verkehrssicherungspflichten abzuwehren.
Da die bisher im Haushalt 2010 verfügbaren Mittel in Höhe
von 500.000,00 EUR aufgrund unabweisbarer Instandsetzungs- und
Reparaturleistungen an den Verkehrsanlagen bereits zum jetzigen Zeitpunkt
aufgebraucht sind ist eine finanzielle Aufstockung zur Absicherung noch
zukünftiger, im 2. Halbjahr 2010 zu erwartender unabweisbarer Reparatur-,
Instandsetzungs- oder Havariebeseitigungsleistungen dringend erforderlich.
Obwohl durch temporäre Emulsionsflickarbeiten auf
ausgewählten Straßen und Straßenab-
schnitten zunächst die grundsätzliche Funktionalität und
auch die Verkehrssicherheit
sichergestellt wird, gibt es vorrangig im Altbestandsnetz
dennoch die permanente Gefahr des
Totalversagens von Verkehrsanlagen oder Teilen von diesen.
Auch in den Bereichen der Geh- und Radwege, vorrangig der
Gehwege im Altnetz ist dringender Reparatur- und Instandsetzungsbedarf gegeben,
um auch hier ggf. Schadensansprüche vom Baulastträger abzuwehren.
Hinweisende Warnbeschilderungen können hier zwar kurzzeitig
und auch temporär wirken,
entlasten jedoch nicht den Straßenbaulastträger von seinen
gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen. Sperrungen von nicht verkehrssicheren
und/oder nicht funktionalen
Verkehrsanlagen sind aufgrund der verkehrlichen Bedeutung
und/oder der örtlichen
Situation oftmals nicht vertretbar.
Hinzu kommt, dass aufgrund des hohen Reparatur- und
Instandsetzungsbedarfs
am Straßenkörper ein ebenfalls erheblich höherer
Leistungsumfang bei der Erneuerung von
Straßenmarkierungen besteht (Straßenmarkierungen sind Bestandteil
der Verkehrsanlage und gemäß StVO, VWV StVO und RMS zwingend vorzuhalten).
Auch die Abführung der auf den Verkehrsanlagen (hier
vorrangig in den Fahrbahnbereichen
der Straßen) anfallenden Oberflächenwässer durch
Regenabflusssysteme ist als funktionaler
Bestandteil der Verkehrsanlage auch zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit zwingend zu gewährleisten. Auch hier ist hinsichtlich
aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der zurückliegenden Jahre
dringender Handlungsbedarf gegeben.
unvorhersehbar:
Bei der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2010 ab Mitte
2009 war nicht erkennbar und auch nicht absehbar, dass sich aufgrund der lang
anhaltenden und intensiven Winterwitterungsperiode der Zustand der Gesamtheit
aller Verkehrsanlagen derart dramatisch verschlechtert und dieser ergänzend
durch eine Vielzahl unvorhergesehener Havarie- und Störungssituationen
(Straßeneinbrüche etc.) begleitet wurde.
Auch die technischen und personellen Kapazitäten der
stadteigenen Straßenmeisterei (Bauhof des Tief- und Hafenbauamtes) decken bei
weitem nicht den gänzlich vorhandenen notwendigen Bedarf an
Straßeninstandsetzungs- und Reparaturleistungen ab.
Weitere Havariesituationen (oftmals Einfallstellen an
Straßen-, Geh- und Radwegen durch
unentdeckte Unterspülungen/Unterhöhlungen ) oder sonstige
Störungen an den Verkehrsanlagen sind nicht vorhersehbar und werden oftmals
durch die Mitarbeiter des
eigenen Amtes, Fremdinformationen oder eben beim Eintreten
der jeweiligen Situation
erst festgestellt und entdeckt.
3. Nachweis der
Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
01.9000.0100 |
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer einschließlich Anteil am Aufkommen Zinsabschlagssteuer |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
28.645.600,00 |
bisher
zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
29.577.743,52 |
Mehreinnahmen |
= |
932.143,52 |
davon
bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
|
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
|
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
932.143,52 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
500.000,00 |
Begründung
der Mehreinnahmen
Mit dem Schreiben des Innenministeriums
Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2010 zu den vorgesehenen Entscheidungen -Haushaltssatzung
2010 und Haushaltssicherungs-konzept 2010 bis 2018 wird im Punkt A.1. -
Anordnung zum Beschluss über eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 darauf
hingewiesen, dass die Hansestadt Rostock einnahmeseitig u.a. auf der Basis der
Maisteuerschätzung 2010 Mehreinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer von fast 1 Mio. EUR erwarten kann.