Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2010 wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:


01.6300.5101 – Wartung und Pflege der Rad- und Gehwege und Fahrbahnen in Höhe
                           von 500.000,00 EUR

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle:

01.9000.0100 – Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer einschließlich Anteil am
                           Aufkommen Zinsabschlagssteuer in Höhe von 500.000,00 EUR

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 51, 52 der Kommunalverfassung des Landes M-V

§ 6 (3) der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Dringlichkeit:

Durch die gravierenden und umfangreichen Frostschäden des vergangenen Winters wurden die Geh- und Radwege sowie die Straßen der Hansestadt Rostock in einigen Straßenzügen sehr stark beschädigt und befinden sich zurzeit in einem desolaten und gefährlichen Zustand. Die begrenzt vorhandenen finanziellen Mittel ermöglichten bis jetzt lediglich eine oberflächige Flickreparatur, die bei anhaltenden winterlichen Witterungsbedingungen nur kurzzeitig und befristet haltbar ist.

Die Verkehrssicherheit ist damit für alle Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet.

Um einem größeren Schadensausmaß durch die kommende Frostperiode 2010/2011 entgegenzuwirken, ermöglichen die durch Mehreinnahmen an der Einkommenssteuer der Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel noch vor Einsetzen der Frostperiode 2010/2011 entsprechende Reparatur- und Instandhaltungsaufträge auszuschreiben, zu vergeben und noch vor Einsetzen der Frostperiode abzuarbeiten bzw. vertraglich zu binden.

 

Begründung:

Da die bisher im Haushalt 2010 verfügbaren Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR aufgrund unabweisbarer Instandsetzungs- und Reparaturleistungen an den Verkehrsanlagen bereits zum jetzigen Zeitpunkt aufgebraucht sind, ist eine finanzielle Aufstockung zur Absicherung noch zukünftiger, im 2. Halbjahr 2010 zu erwartender unabweisbarer Reparatur-, Instand-setzungs- oder Havariebeseitigungsleistungen dringend erforderlich.

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.6300.5101

2010

500.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Wartung und Pflege der Rad-und Gehwege und Fahrbahnen

 

 

1.         Berechnung der Gesamtausgaben für 2010

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

500.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

   0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

500.000,00     

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

1.000.000,00     

 

 

Begründung der vorgesehenen Ausgabe:

 

Nach §§ 51 und 52 der KV M-V ist die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe

im Verwaltungshaushalt 2010 in Höhe von 500.000,00 EUR unabweisbar sowie

unvorhersehbar.

 

unabweisbar:

 

Der Straßenbaulastträger ist aufgrund der vorgegebenen Gesetzeslage (z.B. StVO, Straßen- und Wegegesetz M-V, verschiedene DIN- und Prüfvorschriften etc.) grundsätzlich verpflichtet, die für öffentliche Verkehre vorzuhaltenen Verkehrsanlagen sowie deren Ausstattungen in einem stets verkehrssicheren und baulichfunktionalem Zustand zu betreiben.

Aus dieser Verpflichtung heraus ist es zwingend geboten, durch erforderliche Reparaturen, Instandsetzungen und Instandhaltungen sowie Störungsbeseitigungen einerseits eine wirtschaftlich effiziente Betreibung des Anlagevermögens „Verkehrsanlagen“ sicherzustellen

sowie andererseits jegliche Schadensforderungen an die Hansestadt Rostock hinsichtlich möglicher unterlassener Verkehrssicherungspflichten abzuwehren.

 

 

 

 

Da die bisher im Haushalt 2010 verfügbaren Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR aufgrund unabweisbarer Instandsetzungs- und Reparaturleistungen an den Verkehrsanlagen bereits zum jetzigen Zeitpunkt aufgebraucht sind ist eine finanzielle Aufstockung zur Absicherung noch zukünftiger, im 2. Halbjahr 2010 zu erwartender unabweisbarer Reparatur-, Instandsetzungs- oder Havariebeseitigungsleistungen dringend erforderlich.

Obwohl durch temporäre Emulsionsflickarbeiten auf ausgewählten Straßen und Straßenab-

schnitten zunächst die grundsätzliche Funktionalität und auch die Verkehrssicherheit

sichergestellt wird, gibt es vorrangig im Altbestandsnetz dennoch die permanente Gefahr des

Totalversagens von Verkehrsanlagen oder Teilen von diesen.

Auch in den Bereichen der Geh- und Radwege, vorrangig der Gehwege im Altnetz ist dringender Reparatur- und Instandsetzungsbedarf gegeben, um auch hier ggf. Schadensansprüche vom Baulastträger abzuwehren.

Hinweisende Warnbeschilderungen können hier zwar kurzzeitig und auch temporär wirken,

entlasten jedoch nicht den Straßenbaulastträger von seinen gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen. Sperrungen von nicht verkehrssicheren und/oder nicht funktionalen

Verkehrsanlagen sind aufgrund der verkehrlichen Bedeutung und/oder der örtlichen

Situation oftmals nicht vertretbar.

Hinzu kommt, dass aufgrund des hohen Reparatur- und Instandsetzungsbedarfs

am Straßenkörper ein ebenfalls erheblich höherer Leistungsumfang bei der Erneuerung von

Straßenmarkierungen besteht (Straßenmarkierungen sind Bestandteil der Verkehrsanlage und gemäß StVO, VWV StVO und RMS zwingend vorzuhalten).

Auch die Abführung der auf den Verkehrsanlagen (hier vorrangig in den Fahrbahnbereichen

der Straßen) anfallenden Oberflächenwässer durch Regenabflusssysteme ist als funktionaler

Bestandteil der Verkehrsanlage auch zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend zu gewährleisten. Auch hier ist hinsichtlich aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der zurückliegenden Jahre dringender Handlungsbedarf gegeben.

 

 

unvorhersehbar:

 

Bei der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2010 ab Mitte 2009 war nicht erkennbar und auch nicht absehbar, dass sich aufgrund der lang anhaltenden und intensiven Winterwitterungsperiode der Zustand der Gesamtheit aller Verkehrsanlagen derart dramatisch verschlechtert und dieser ergänzend durch eine Vielzahl unvorhergesehener Havarie- und Störungssituationen (Straßeneinbrüche etc.) begleitet wurde.

Auch die technischen und personellen Kapazitäten der stadteigenen Straßenmeisterei (Bauhof des Tief- und Hafenbauamtes) decken bei weitem nicht den gänzlich vorhandenen notwendigen Bedarf an Straßeninstandsetzungs- und Reparaturleistungen ab.

Weitere Havariesituationen (oftmals Einfallstellen an Straßen-, Geh- und Radwegen durch

unentdeckte Unterspülungen/Unterhöhlungen ) oder sonstige Störungen an den Verkehrsanlagen sind nicht vorhersehbar und werden oftmals durch die Mitarbeiter des

eigenen Amtes, Fremdinformationen oder eben beim Eintreten der jeweiligen Situation

erst festgestellt und entdeckt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.9000.0100

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer einschließlich Anteil am Aufkommen Zinsabschlagssteuer

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

28.645.600,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

29.577.743,52

Mehreinnahmen

=

932.143,52

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

     

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

     

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

932.143,52

als Deckungsquelle eingesetzt

 

500.000,00

Begründung der Mehreinnahmen

Mit dem Schreiben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2010 zu den vorgesehenen Entscheidungen -Haushaltssatzung 2010 und Haushaltssicherungs-konzept 2010 bis 2018 wird im Punkt A.1. - Anordnung zum Beschluss über eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 darauf hingewiesen, dass die Hansestadt Rostock einnahmeseitig u.a. auf der Basis der Maisteuerschätzung 2010 Mehreinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von fast 1 Mio. EUR erwarten kann.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrausgaben in der Haushaltsstelle: 01.6300.5101 in Höhe von 500.000,00 EUR

Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle: 01.9000.0100 in Höhe von 500.000,00 EUR

 

 

 

In Vertretung

 

 

Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.08.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.08.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen