Beschlussvorlage - 2010/BV/1387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1)   Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:

 

im Norden:              durch die Kleingartenanlage „An der Mühle“ und den Mühlenteich

im Osten:                            durch die Messestraße

im Süden:                            durch die B 105

im Westen:              durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen

 

soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)               Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes und des Gutachtens zu den städtebaulichen und

 

   raumordnerischen Auswirkungen des großflächigen Ansiedlungsvorhabens für einen DECATHLON-Sportfachmarkt

 

- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben

 

- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs

 

- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.

 

3)               Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4)              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V

                                                                      § 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

 

Sachverhalt:

 

Mit dem B-Plan soll der gesamte Bereich zwischen Messestraße und Sievershagen (Stadtgrenze) städtebaulich überplant werden.

 

Der Standort wird im Bestand durch Ackerflächen und Feldgehölze geprägt.

 

Anfang der 90er Jahre wurde auf der betreffenden Fläche der B-Plan „Handels- und Gewerbepark Schutow I“ für großflächigen Einzelhandel und Kerngebiets- sowie Gewerbegebietsflächen aufgestellt. Auf Grund von faktisch unüberwindlichen Auflagen des zuständigen Ministeriums wurde der Plan nicht rechtskräftig und das Verfahren mit Beschluss der Bürgerschaft vom 18.06.1997 eingestellt.

Die planerischen Rahmenbedingungen haben sich zwischenzeitlich geändert.

Das allgemeine Planungsziel basiert auf den Darstellungen des FNP und beinhaltet die Entwicklung des betreffenden Standortes zu einem Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel entlang der B 105 sowie rückwärtiger (nördlich angrenzenden) Gewerbegebietsflächen.

 

Eine Vorlage für den Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Bürgerschaftssitzung

am 10.06.2009 eingebracht (neue Nr.: 2009/BV/0032/alte Nr.: 0281/09-BV) wobei auf Grund der Annahme eines Geschäftsordnungsantrages eine Vertagung erfolgte. Die Vertagung erfolgte mit der Absicht, dass für die im Geltungsbereich geplante Ansiedlung der

Firma DECATHLON (großflächiger Fachmarkt für Sportartikel) ein Gutachten zur gesamtstädtischen Verträglichkeit der Sortimente erstellt werden soll. Ein entsprechendes Gutachten liegt jetzt vor. Die gutachterlichen Aussagen sind in der Informationsvorlage Ansiedlung eines DECATHLON-Sportfachmarktes in der Hansestadt Rostock dargelegt.

Es ist vorgesehen, die zulässigen Sortimente sowie Ober- und Untergrenzen der Verkaufsflächen planungsrechtlich zu steuern.

 

Weiterhin werden naturschutzfachliche, verkehrliche und immissionsschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich.

 

 

 

 

Der Standort soll über die Messestraße erschlossen werden, wobei die Möglichkeit einer zusätzlichen Anbindung an die B 105, durch Nutzung einer bestehenden ausgebauten Grundstückszufahrt, zu prüfen bleibt.

 

Auf Grund der Lage des Plangebietes an der Stadtgrenze werden intensive Abstimmungen mit der Nachbargemeinde erforderlich.

 

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 48

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

- Planungskosten, inkl. Kosten für Gutachten zur Sicherung der Umwelt-, Immissions- und

  Verkehrsbelange

- Tiefbaukosten zur Sicherung einer ausreichenden Erschließung

- Unterhaltungskosten für hergestellte Grün- und Verkehrsflächen

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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15.09.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.09.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.09.2010 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

1)   Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:

 

im Norden:              durch die Kleingartenanlage „An der Mühle“ und den Mühlenteich

im Osten:                            durch die Messestraße

im Süden:                            durch die B 105

im Westen:              durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen

 

soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)               Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes und des Gutachtens zu den städtebaulichen und

 

   raumordnerischen Auswirkungen des großflächigen Ansiedlungsvorhabens für einen DECATHLON-Sportfachmarkt

 

- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben

 

- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs

 

- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.

 

3)               Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4)              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

 

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06.10.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:

 

im Norden:                        durch die Kleingartenanlage „An der Mühle“ und den Mühlenteich,
im Osten:              durch die Messestraße,
im Süden:              durch die B 105,
im Westen:           durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen

 

soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.   Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes und des Gutachtens zu den städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des großflächigen Ansiedlungsvorhabens für einen DECATHLON-Sportfachmarkt,

 

- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungs­betrieben,

 

- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs,

 

- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.

 

3.   Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4.   Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

Beschluss Nr. 2010/BV/1387:

 

1.   Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:

 

im Norden:                        durch die Kleingartenanlage „An der Mühle“ und den Mühlenteich,
im Osten:              durch die Messestraße,
im Süden:              durch die B 105,
im Westen:           durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen

 

soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.   Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes,

 

- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungs­betrieben,

 

- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs,

 

- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.

 

3.   Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4.   Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 11 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt