Beschlussvorlage - 2010/BV/1387
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Handels- und Gewerbegebiet Schutow?
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 2; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Evershagen (6)
|
Vorberatung
|
|
|
14.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
15.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
23.09.2010
| |||
●
Bereit
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
06.10.2010
|
Beschlussvorschlag:
1) Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:
im Norden: durch die Kleingartenanlage An der Mühle und den Mühlenteich
im Osten: durch die Messestraße
im Süden: durch die B 105
im Westen: durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das Handels- und Gewerbegebiet Schutow aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes und des Gutachtens zu den städtebaulichen und
raumordnerischen Auswirkungen des großflächigen Ansiedlungsvorhabens für einen DECATHLON-Sportfachmarkt
- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs
- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.
3) Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Mit dem B-Plan soll der gesamte Bereich zwischen Messestraße und Sievershagen (Stadtgrenze) städtebaulich überplant werden.
Der Standort wird im Bestand durch Ackerflächen und Feldgehölze geprägt.
Anfang der 90er Jahre wurde auf der betreffenden Fläche der B-Plan Handels- und Gewerbepark Schutow I für großflächigen Einzelhandel und Kerngebiets- sowie Gewerbegebietsflächen aufgestellt. Auf Grund von faktisch unüberwindlichen Auflagen des zuständigen Ministeriums wurde der Plan nicht rechtskräftig und das Verfahren mit Beschluss der Bürgerschaft vom 18.06.1997 eingestellt.
Die planerischen Rahmenbedingungen haben sich zwischenzeitlich geändert.
Das allgemeine Planungsziel basiert auf den Darstellungen des FNP und beinhaltet die Entwicklung des betreffenden Standortes zu einem Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel entlang der B 105 sowie rückwärtiger (nördlich angrenzenden) Gewerbegebietsflächen.
Eine Vorlage für den Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Bürgerschaftssitzung
am 10.06.2009 eingebracht (neue Nr.: 2009/BV/0032/alte Nr.: 0281/09-BV) wobei auf Grund der Annahme eines Geschäftsordnungsantrages eine Vertagung erfolgte. Die Vertagung erfolgte mit der Absicht, dass für die im Geltungsbereich geplante Ansiedlung der
Firma DECATHLON (großflächiger Fachmarkt für Sportartikel) ein Gutachten zur gesamtstädtischen Verträglichkeit der Sortimente erstellt werden soll. Ein entsprechendes Gutachten liegt jetzt vor. Die gutachterlichen Aussagen sind in der Informationsvorlage Ansiedlung eines DECATHLON-Sportfachmarktes in der Hansestadt Rostock dargelegt.
Es ist vorgesehen, die zulässigen Sortimente sowie Ober- und Untergrenzen der Verkaufsflächen planungsrechtlich zu steuern.
Weiterhin werden naturschutzfachliche, verkehrliche und immissionsschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich.
Der Standort soll über die Messestraße erschlossen werden, wobei die Möglichkeit einer zusätzlichen Anbindung an die B 105, durch Nutzung einer bestehenden ausgebauten Grundstückszufahrt, zu prüfen bleibt.
Auf Grund der Lage des Plangebietes an der Stadtgrenze werden intensive Abstimmungen mit der Nachbargemeinde erforderlich.
Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 48
Finanzielle Auswirkungen:
- Planungskosten, inkl. Kosten für Gutachten zur Sicherung der Umwelt-, Immissions- und
Verkehrsbelange
- Tiefbaukosten zur Sicherung einer ausreichenden Erschließung
- Unterhaltungskosten für hergestellte Grün- und Verkehrsflächen
In Vertretung
Georg Scholze
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
28.09.2010 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
1) Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:
im Norden: durch die Kleingartenanlage „An der Mühle“ und den Mühlenteich
im Osten: durch die Messestraße
im Süden: durch die B 105
im Westen: durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes und des Gutachtens zu den städtebaulichen und
raumordnerischen Auswirkungen des großflächigen Ansiedlungsvorhabens für einen DECATHLON-Sportfachmarkt
- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs
- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.
3) Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.
06.10.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Für das
Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:
im
Norden: durch die
Kleingartenanlage „An der Mühle“ und den Mühlenteich,
im Osten: durch die
Messestraße,
im Süden: durch die B 105,
im Westen: durch die Stadtgrenze
zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
soll
der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet
Schutow“ aufgestellt werden.
Der
als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der
Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
folgender Planungsziele schaffen:
- Entwicklung eines Standortes für großflächige
Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der
Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes und des Gutachtens
zu den städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des großflächigen
Ansiedlungsvorhabens für einen DECATHLON-Sportfachmarkt,
- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von
Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben,
- funktionale und gestalterische Aufwertung des
westlichen Ortseingangs,
- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.
3. Zur
planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.
Beschluss
Nr. 2010/BV/1387:
1. Für das
Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:
im
Norden: durch die
Kleingartenanlage „An der Mühle“ und den Mühlenteich,
im Osten: durch die
Messestraße,
im Süden: durch die B 105,
im Westen: durch die Stadtgrenze
zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
soll
der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet
Schutow“ aufgestellt werden.
Der
als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der
Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
folgender Planungsziele schaffen:
- Entwicklung eines Standortes für großflächige
Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der
Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes,
- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von
Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben,
- funktionale und gestalterische Aufwertung des
westlichen Ortseingangs,
- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.
3. Zur
planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.
(o. g. Lageplan liegt der
Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 11 bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|