28.09.2010 - 4.2.9 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Handels- und Gewer...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Nachdem Frau Gebert Rederecht erhält, präsentiert sie das Gutachten in Kurzform. Unter anderem wurden alternative Standorte zu Schutow betrachtet (Glatter Aal, Werftdreieck und Brinckmannsdorf), ergibt sich in Schutow vorzugsweise bei einer Größe von 4000 m² Verkaufsfläche die Innenstadtverträglichkeit (<10 %) und wurde eine Flächenproduktivität von 1800 EUR/m² ermittelt. In einer emotional geführten Diskussion werden die Ergebnisse des Gutachtens angezweifelt. Die Vertreter des Einzelhandels erhalten Rederecht und kommentieren aus ihrer Sicht das Gutachten. Die vorgetragenen Berechnungen bringen keine Klarheit in das Thema Flächenproduktivität, wobei auch Arbeitskräftezahlen und die entsprechenden Kosten zur Sprache kommen. Fazit der Diskussion ist, dass in einem zweiten Gutachten die Ergebnisse überprüft werden sollen und bis klar ist, wann Ergebnisse vorliegen, soll über den Aufstellungsbeschluss nicht befunden werden. Herr Müller bedauert dies, da die Phase Aufstellungsbeschluss doch erst die Weichen für alle weiteren Untersuchungen stellen würde. Das vorliegende Gutachten zur Ansiedlung des Sportfachmarktes ist ein Baustein, es geht aber um die Gesamtfläche von 48.000 m² in Schutow. In der weiteren Diskussion wird geäußert, dass die Gefahr bestände, dass der Markt sich im Landkreis ansiedeln könnte und das weitere Zögern in Schutow Inverstoren vertreibe. Herr Kreuzer beendet die Diskussion zum Gutachten und weist in Bezug auf den Aufstellungsbeschluss auf einen Änderungsantrag hin, in dem ein weiteres Gutachten gefordert wird. Herr Jäger stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung, der mit 7 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen befürwortet wird.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1)   Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:

 

im Norden:              durch die Kleingartenanlage „An der Mühle“ und den Mühlenteich

im Osten:                            durch die Messestraße

im Süden:                            durch die B 105

im Westen:              durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen

 

soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet Schutow“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)               Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes und des Gutachtens zu den städtebaulichen und

 

   raumordnerischen Auswirkungen des großflächigen Ansiedlungsvorhabens für einen DECATHLON-Sportfachmarkt

 

- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben

 

- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs

 

- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.

 

3)               Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4)              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.