Beschlussvorlage - 2010/BV/1301
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.W.28 "Wohnbaufläche Biestow" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.07.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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11.08.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.08.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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25.08.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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26.08.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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08.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 09.W.28 “Wohnbaufläche Biestow“ der Hansestadt
Rostock hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis
geprüft.
Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2585), des Baugesetzbuchs (BauGB), sowie nach § 86 der
Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.04.2006
(GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 2. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 09.W.28 “Wohnbaufläche Biestow“, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.
Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 u. 3 KV M-V
§ 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
2010/BV/0897 Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.28 “Wohnbaufläche Biestow“ verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, in seinem zentralen Bereich die Bedingungen für die Versorgung des Gebiets, insbesondere mit Waren des täglichen Bedarfes, zu verbessern.
Aufgrund
offensichtlich nicht zweckmäßiger Festsetzungen hat sich im zentralen Bereich
bislang keine vollständige Umsetzung der Ursprungsplanung ergeben.
In der
Folge droht durch erschlossene aber teilweise brachliegende Flächen ein
städtebaulicher Missstand zu entstehen, dem mit der vorliegenden 2. Änderung
entgegengewirkt werden soll.
Neben
einem Lebensmitteldiscounter und einigen ergänzenden Wohnungen im
Obergeschoss haben sich bislang keine weiteren Nutzungen im dafür vorgesehenen
Kerngebiet eingestellt.
Die Verkaufsflächengröße des Lebensmitteldiscounters erlaubt auch keine zeit- und sortimentsgerechte Nutzung und effektive Betreibung der Versorgungseinrichtung.
Daher soll durch eine Ausdehnung des Baufeldes bei gleichzeitigem Verzicht auf weitere kleinteilige Bebauung eine Erweiterung des Discounters ermöglicht werden, die einen dauerhaften Bestand und Weiterbetrieb sichert.
Dies wird mit der Sicherung ausreichender Stellplätze für den Lebensmittelmarkt verbunden.
Die
Grundzüge des Ursprungsbebauungsplans werden von der 2. Änderung nicht berührt.