Beschlussvorlage - 2010/BV/1301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.28 “Wohnbaufläche Biestow“ der Hansestadt Rostock hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), des Baugesetzbuchs (BauGB), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.28 “Wohnbaufläche Biestow“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 u. 3 KV M-V

§ 10 BauGB


bereits gefasste Beschlüsse:

2010/BV/0897 Auslegungsbeschluss

 

Sachverhalt:

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.28 “Wohnbaufläche Biestow“ verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, in seinem zentralen Bereich die Bedingungen für die Versorgung des Gebiets, insbesondere mit Waren des täglichen Bedarfes, zu verbessern.

 

Aufgrund offensichtlich nicht zweckmäßiger Festsetzungen hat sich im zentralen Bereich bislang keine vollständige Umsetzung der Ursprungsplanung ergeben.

In der Folge droht durch erschlossene aber teilweise brachliegende Flächen ein städtebaulicher Missstand zu entstehen, dem mit der vorliegenden 2. Änderung entgegengewirkt werden soll.

 

Neben einem Lebensmitteldiscounter und einigen ergänzenden Wohnungen im
Obergeschoss haben sich bislang keine weiteren Nutzungen im dafür vorgesehenen Kerngebiet eingestellt.

Die Verkaufsflächengröße des Lebensmitteldiscounters erlaubt auch keine zeit- und sortimentsgerechte Nutzung und effektive Betreibung der Versorgungseinrichtung.

Daher soll durch eine Ausdehnung des Baufeldes bei gleichzeitigem Verzicht auf weitere kleinteilige Bebauung eine Erweiterung des Discounters ermöglicht werden, die einen dauerhaften Bestand und Weiterbetrieb sichert.

Dies wird mit der Sicherung ausreichender Stellplätze für den Lebensmittelmarkt verbunden.

 

Die Grundzüge des Ursprungsbebauungsplans werden von der 2. Änderung nicht berührt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten nach HOAI

Einnahmen durch angestrebte Grundstücksveräußerungen

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Beschlüsse

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11.08.2010 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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24.08.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.08.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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26.08.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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08.09.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen