08.09.2010 - 10.6 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.W.28 "Wo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Biestow empfiehlt Zustimmung

 

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Beschluss:

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.28 “Wohnbaufläche Biestow“ der Hansestadt Rostock hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), des Baugesetzbuchs (BauGB), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.28 “Wohnbaufläche Biestow“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt