Änderungsantrag - 2009/BV/0396-16 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der FDP, DIE LINKE., CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.07.2010
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Vorberatung
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07.07.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft würdigt das private Engagement der Bürgerinnen und Bürger zur Verschönerung des Stadtbildes.
Daher wird in § 11 Abs. 1 Sondernutzungssatzung als Punkt c) eingefügt:
"Dekorationsgegenstände, Kübel und Vasen, die ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage am Boden angebracht oder aufgestellt werden, soweit es sich nicht um Werbeeinrichtungen handelt."
In § 6 Abs. 1 Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung ergänzt um:
"- Gegenstände nach § 11 Abs. 1 c)“
Sachverhalt:
Viele Bürger und Bürgerinnen der Hansestadt Rostock tragen bereits jetzt durch privates Engagement zur Verschönerung des Stadtbildes bei.
Um diese begrüßenswerte Einstellung zu würdigen und darüber hinaus weitere Bürger und Bürgerinnen zu eigenem Engagement zu bewegen, muss die Sondernutzung für o.g. Gegenstände kostenfrei und unkompliziert sein. Andere Städte gehen hier mit positivem Beispiel voran.
Vor dem Hintergrund der vergangenen Diskussionen zu diesem Thema erscheint dieser Schritt notwendig. Es ist nicht verständlich, warum Menschen, die durch ihr Engagement zur Verschönerung ihres Wohnumfeldes - von der letztlich alle profitieren - beitragen, zusätzlich zu den ihnen entstehenden Kosten eine Sondernutzungsgebühr zahlen sollen.
Andererseits kommt eine Erlaubnisfreie Sondernutzung nach § 4 Sondernutzungssatzung nicht in Betracht, da etwa durch größere Pflanzkübel verkehrstechnische Fragen tangiert werden können. Hier ist eine Abstimmung mit dem zuständigen Amt erforderlich.
Eine dann erteilte kostenfreie Sondernutzung kann sodann auch auf Widerruf erteilt werden, da Art der Gegenstände sowie deren Standort bereits abgeklärt worden sind und ein jährlicher Antrag den Aufwand für alle Beteiligten unnötig erhöhen würde.
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Dr. Ulrich Seidel Eva-Maria Kröger
FDP-Fraktion Fraktion DIE LINKE.
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Prof. Dr. Dieter Neßelmann
CDU-Fraktion
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Johann-Georg Jaeger Dr. Sybille Bachmann
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09