07.07.2010 - 9.1.8 Vorsitzende der Fraktionen der FDP, DIE LINKE.,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft würdigt das private Engagement der Bürgerinnen und Bürger zur Verschönerung des Stadtbildes.

 

Daher wird in § 11 Abs. 1 Sondernutzungssatzung als Punkt c) eingefügt:

 

"Dekorationsgegenstände, Kübel und Vasen, die  ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage am Boden angebracht oder aufgestellt werden, soweit es sich nicht um Werbeeinrichtungen handelt."

 

In § 6 Abs. 1 Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung ergänzt um:

 

"- Gegenstände nach § 11 Abs. 1 c)“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt