Änderungsantrag - 2010/AN/0894-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt am Schluss ergänzt:

 

…….so lange es noch Leerstände in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt.

Bei Veräußerungen kommunaler Grundstücke ist entsprechend der Beschlussfassung der Bürgerschaft von März 2009 das Zentrenkonzept zu beachten und für Vorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ein konkretes Verträglichkeitsgutachten zu erstellen. Dies gilt auch für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 qm Verkaufsfläche.

 

 

 

 

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Geänderte Beschlussfassung:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen, so lange es noch Leerstände in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt.

Bei Veräußerungen kommunaler Grundstücke ist entsprechend der Beschlussfassung der Bürgerschaft von März 2009 das Zentrenkonzept zu beachten und für Vorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ein konkretes Verträglichkeitsgutachten zu erstellen. Dies gilt auch für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 qm Verkaufsfläche.

 

 

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Beschlüsse

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17.03.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen