Antrag - 2010/AN/0894

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen

 

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Beschlussvorschriften:

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 0828/08 Einzelhandelskonzept

 

Sachverhalt: Es halten sich nachhaltig Gerüchte darüber, dass seitens der

Stadtverwaltung Planungen bestehen, eine städtische Fläche in

Toitenwinkel für weiteren Einzelhandel zur Verfügung zu verkaufen.

Es gibt gemäß dem bestehenden Einzelhandelskonzept ein geschütztes

Einzelhandelsversorgungszentrum als sog. C-Zentrum in Toitenwinkel an

der Salvador-Allende-Straße mit derzeit Sky und Tedi zusammen mit dem

TEZ (Toitenwinkler Einkaufszentrum) an der Salvador-Allende-Straße/

Albert-Schweitzer-Straße. C-Zentren kommt laut Einzelhandelskonzept Stadtteilzentrumsfunktion zu Diese geschützten Versorgungszentren haben laut Einzelhandelskonzept eine besondere Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung.

Die Entwicklung derartiger Zentren soll unterstützt und gefördert werden. Daneben gibt

es mit dem City-Blick noch ein sog. D-Zentrum mit Nahversorgungsfunktionen.

Ziel der Gesamtplanung des Einzelhandelskonzepts ist eine konsequente zentrenverträgliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Diese Grundsätze

wurden von der Bürgerschaft beschlossen.

Das TEZ hatte schon bei Erstellung des Einzelhandelskonzeptes und auch

heute noch mit Schwierigkeiten zu kämpfen, die Ladengeschäfte zu

vermieten. Auch der Bereich um den Sky-Markt kämpft um jeden Kunden.

Die Eigentümer sowie die für das TEZ zuständige Verwaltungsgesellschaft

Tattersall Lorenz machen sich zusammen mit dem Ortsamt, Ortsbeirat und

dem Koordinator für die lokale Wirtschaft seit langem eingehende

Gedanken zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des TEZ und des

Vermietungsstandes. Es gibt gegenwärtig Überlegungen zur baulichen

Umgestaltung zur Wiederbelebung der derzeit nicht vermieteten

Ladenflächen. Einzelhandel auf einer weiteren Fläche in Toitenwinkel

ist vor diesem Hintergrund weder notwendig noch sinnvoll. Vielmehr

sollten alle Bestrebungen darauf gerichtet sein, die bestehenden

Versorgungszentren zu stärken. Würde eine weitere Einzelhandelsfläche

in der Nähe hinzukommen, würden diese Bemühungen ohne Not konterkariert

und die bestehenden durch Einzelhandelskonzept geschützte Zentren in

ihrem Bestand akut gefährdet werden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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18.02.2010 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - vertagt

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18.02.2010 - Finanzausschuss - vertagt

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02.03.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.03.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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04.03.2010 - Finanzausschuss - abgelehnt

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09.03.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.03.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/0894:

 

Keine Veräußerung kommunaler Flächen in Toitenwinkel für weitere Einzelhandels­einrichtungen, solange es noch Leerstand in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen, solange es noch Leerstände in den bereits vorhande­nen Einrichtungen gibt.

 

Bei Veräußerungen kommunaler Grundstücke ist entsprechend der Beschlussfassung der Bürgerschaft von März 2009 das Zentrenkonzept zu beachten und für Vorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ein konkretes Verträglichkeitsgutachten zu erstellen. Dies gilt auch für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 qm Verkaufsfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

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05.05.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/0894:

 

Keine Veräußerung kommunaler Flächen in Toitenwinkel für weitere Einzelhandels-einrichtungen, solange es noch Leerstand in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen, solange es noch Leerstände in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt.

 

Bei Veräußerungen kommunaler Grundstücke ist entsprechend der Beschlussfassung der Bürgerschaft von März 2009 das Zentrenkonzept zu beachten und für Vorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ein konkretes Verträglichkeitsgutachten zu erstellen.
Dies gilt auch für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 qm Verkaufsfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt