17.03.2010 - 8.8 Anke Knitter (für den Ortsbeirat Toitenwinkel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 17.03.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt 8/ Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Nordost
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass die mit Status
„nichtöffentlich“ verteilte Stellungnahme der Verwaltung öffentlich
ist.
- Finanzausschuss empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag
Nr. 2010/AN/0894-01 (ÄA)
- Erweiterung der Tagesordnung des Liegenschafts- und Vergabeausschusses durch
diesen Antrag am 18.02.2010 nicht bestätigt
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zum Antrag
einschließlich
zum Änderungsantrag Nr. 2010/AN/0894-01 (ÄA)
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag Nr.
2010/AN/0894-01 (ÄA)
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag
einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2010/AN/0894-01 (ÄA)
Herr Albrecht bringt den
Änderungsantrag Nr. 2010/AN/0894-03 (ÄA) ein.
Herr Giesen informiert, dass die CDU-Fraktion den Antrag im Zusammenhang mit
dem Zentrenkonzept für rechtswidrig hält.
Herr Fritze spricht sich für den Antrag aus.
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in
Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu
verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Nr. 2010/AN/0894:
Keine Veräußerung kommunaler Flächen in
Toitenwinkel für weitere Einzelhandelseinrichtungen, solange es noch Leerstand
in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in
Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu
verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen, solange es
noch Leerstände in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt.
Bei
Veräußerungen kommunaler Grundstücke ist entsprechend der Beschlussfassung der
Bürgerschaft von März 2009 das Zentrenkonzept zu beachten und für Vorhaben außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche ein konkretes Verträglichkeitsgutachten zu
erstellen. Dies gilt auch für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 qm
Verkaufsfläche.