Beschlussvorlage - 2010/BV/0885

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

1. Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet des südlichen Teilbereichs der Ortslage Dalwitzhof soll die Satzung über die Entwicklung und Ergänzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

·         im Nordwesten:              durch die rechtskräftige Innenbereichssatzung für den Nordteil von               Dalwitzhof,

·         im Nordosten:                 durch den Nordrand der Aufschüttung auf dem Flurstück 22/3 und                                              dessen Verlängerung,

·         im Südwesten:              durch das Flurstück 34/5 sowie die Straße Dalwitzhof,

·         im Südosten:                 durch die Grenzen der Flurstücke 15/3 und 25/1.

 

2. Der Entwurf der Satzung (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 KV M-V

                                                                      § 34 Abs. 4 Satz Nr. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Keine

 

 

Sachverhalt:

 

Der 2006 wirksam gewordene Flächennutzungsplan stellt die beiden Teilbereiche von Dalwitzhof bereits als Wohnbaufläche dar. Nachdem die Satzung über die Entwicklung und Ergänzung für den Nordteil von Dalwitzhof Rechtskraft erlangt hat, soll nunmehr für den südlichen Teilbereich der Ortslage Dalwitzhof eine solche Innenbereichssatzung aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

§         die Ortslage Dalwitzhof als ruhiger Wohnstandort soll gestärkt und gefestigt werden,

 

§         die vorhandene Baulücke auf dem städtischen Flurstück 20/1 kann mit einem Wohnhaus geschlossen und die Fläche entsprechend ausgeschrieben werden,

 

§         einzelne noch unbebaute Randbereiche werden in den Innenbereich aufgenommen und die Ortslage somit baulich arrondiert,

 

§         vorhandene Gebäude können in Zukunft baurechtlich leichter saniert und gegebenenfalls geringfügig erweitert werden.

 

§         durch die nunmehr zweite Innenbereichssatzung erhält Dalwitzhof insgesamt endgültig das städtebauliche Gewicht eines Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB,

 

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Somit ist die Voraussetzung für die Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz Nr. 2 BauGB erfüllt.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 2,4 ha.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            Planungskosten nach HOAI

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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17.02.2010 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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09.03.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.03.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen