17.02.2010 - 7 Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
- Gremium:
- Ortsbeirat Stadtmitte (14)
- Datum:
- Mi., 17.02.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hortig macht Ausführungen zur
Beschlussvorlage.
Der 2006 wirksam gewordene Flächennutzungsplan stellt die beiden Teilbereiche
von Dalwitzhof bereits als Wohnfläche dar. Nachdem die Satzung über die
Entwicklung und Ergänzung für den Nordteil von Dalwitzhof Rechtskraft erlangt
hat, soll nunmehr für den südlichen Teilbereich der Ortslage Dalwitzhof eine
solche Innenbereichssatzung aufgestellt werden.
Planungsziele:
- Ortslage, ruhiger Wohnstandort,
- vorhandene Baulücke auf dem städtischen Flurstück 20/1 kann mit einem
Wohnhaus
geschlossen und die Fläche entsprechend ausgeschrieben werden,
- unbebaute Randbereiche werden in den Innenbereich aufgenommen und die
Ortslage
somit baulich arrondiert,
- vorhandene Gebäude können in Zukunft baurechtlich leichter saniert und ggf.
geringfügig
erweitert werden,
- Baumstandorte werden erhalten,
- Gewässerschutzbereich ist 7 m.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1.
Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet des
südlichen Teilbereichs der Ortslage Dalwitzhof soll die Satzung über die
Entwicklung und Ergänzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB
aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
· im Nordwesten: durch die rechtskräftige Innenbereichssatzung
für den Nordteil von Dalwitzhof,
· im Nordosten: durch den
Nordrand der Aufschüttung auf dem Flurstück 22/3 und dessen Verlängerung,
· im Südwesten: durch das Flurstück 34/5 sowie die Straße Dalwitzhof,
· im Südosten: durch die Grenzen der
Flurstücke 15/3 und 25/1.
2. Der Entwurf der Satzung (Anlage 1) und die dazugehörige
Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind
nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Herr
Blauel teilt mit, dass er wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilnimmt.
Der
Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage zu.