Beschlussvorlage - 2010/BV/0865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha große Teilfläche ergänzt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden:              durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde

im Osten:              durch die Unterwarnow

im Süden:              durch Groß Klein Dorf

im Westen:              durch die Werftallee

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

•              Die ca. 27 ha große Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwar weitgehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb, soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.

 

 

 

•              Zu diesem Zweck muss der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles  "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.

 

•              Gleichzeitig werden die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

3.              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.  Die Auswirkungen der Planung auf  besonders geschützte Arten  nach § 42 BNatSchG  werden  in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht. 

             

4.              Bereits aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf  besonders geschützte Arten  nach § 42 BNatSchG  werden  in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht. 

             

5.              Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen.

             

6.              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V

                                                                      § 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan

                                                                      Nr. 0840/03 vom 28.01.2004

 

                                                                      Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des                                                                                     Bebauungsplans Nr. 0489/05 vom 07.09.2005

 

Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Rostock herrscht mittlerweile ein Mangel an größeren, zusammenhängenden gewerblichen Bauflächen, d.h. Gewerbe- oder Industriegebieten, mit unmittelbarem oder doch ortsnahem Zugang zur Bundeswasserstraße Unterwarnow.

 

Ein weiterer Standortvorteil des Planungsgebiets ist die zumindest technische Möglichkeit, die vorhandene Infrastruktur, wie den großen 1.110 t-Industriekran von Caterpillar sowie die vorhandene Kaikante, auch für die gewerblichen Neuansiedlungen, unter der Voraussetzung einvernehmlicher Vereinbarungen mit den ansässigen Unternehmen, mitnutzen zu können.

 

Der Umfang des Geltungsbereichs beträgt insgesamt ca. 81 ha, davon sind ca. 27 ha Ergänzungsfläche.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

·                     Planungskosten, inkl. Kosten für Gutachten zur Sicherung der Umwelt- und Immissionsbelange

·                     Tiefbaukosten zur Sicherung einer ausreichenden Erschließung

·                     Unterhaltungskosten für hergestellte öffentliche Grün- und Verkehrsflächen

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

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16.02.2010 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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09.03.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.03.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha große Teilfläche ergänzt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Norden:            durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde.

- im Osten:             durch die Unterwarnow,

- im Süden:             durch Groß Klein Dorf,

- im Westen:           durch die Werftallee.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Die ca. 27 ha große Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwar weit­gehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb, soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.

- Zu diesem Zweck muss der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles  "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.

- Gleichzeitig werden die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der Planung auf  beson­ders geschützte Arten  nach § 42 BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrecht­lichen Prüfung untersucht.

4. Bereits aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umwelt­verträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf  besonders geschützte Arten nach § 42 BNatSchG  werden  in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.

5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen.

6. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

 

 


Gefasster Beschluss Nr. 2010/BV/0865:

 

 

1. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha große Teilfläche ergänzt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Norden:            durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde.

- im Osten:             durch die Unterwarnow,

- im Süden:             durch Groß Klein Dorf,

- im Westen:           durch die Werftallee.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Die ca. 27 ha große Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwar weit­gehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb, soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.

- Zu diesem Zweck muss der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles  "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.

- Gleichzeitig werden die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der Planung auf  beson­ders geschützte Arten  nach § 42 BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrecht­lichen Prüfung untersucht.

4. Bereits aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umwelt­verträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf  besonders geschützte Arten nach § 42 BNatSchG  werden  in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.

5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen.

6. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge des Satzungsbeschlusses zum Bebauungs­plan neben den Belangen des Naturschutzes auch die Auswirkungen auf die anliegende Wohnbebauung darzustellen.

 

(Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt