17.03.2010 - 11.3 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 17.03.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass an alle ein Austauschblatt zum Lageplan verteilt wurde.
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
- Ortsbeirat Groß Klein empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
Herr Steffen informiert, dass die Fraktion DIE LINKE. die Beschlussvorlage ablehnen wird.
Herr Jaeger stellt den Geschäftsordnungsantrag
auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/0865 zur 2. Änderung und
Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß
Klein“ - Aufstellungsbeschluss bis ein Hafenerweiterungskonzept
vorliegt.
Es erfolgt eine Gegenrede durch
den Oberbürgermeister mit näheren Erläuterungen zur Angelegenheit.
Abstimmungsergebnis zum
Geschäftsordnungsantrag: Abgelehnt
Herr Dr. Schadowski informiert, dass die FDP-Fraktion der Beschlussvorlage und dem vorliegenden Änderungsantrag Nr. 2010/BV/0865-01 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen DIE LINKE. und SPD zustimmt.
Herr Giesen (Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses) nimmt Stellung und informiert weiterhin, dass auch die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmt.
Frau Dr. Karlowski nimmt ablehnend Stellung.
Beschlussvorschlag:
1.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet
Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha
große Teilfläche ergänzt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden: durch die Nordic-Yards-Werft
Warnemünde.
- im Osten: durch die
Unterwarnow,
- im Süden: durch Groß Klein
Dorf,
- im Westen: durch die Werftallee.
Der als Anlage beigefügte Lageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- Die ca. 27 ha große
Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am
Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans
zwar weitgehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb,
soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen
für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.
- Zu diesem Zweck muss
der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in
einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.
- Gleichzeitig werden
die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung
an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.
3. Zur
planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der
Planung auf besonders geschützte
Arten nach § 42 BNatSchG werden in einer
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.
4. Bereits
aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf besonders geschützte Arten nach § 42
BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung untersucht.
5. Zur
Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der
Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung
und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische Untersuchung
vorgenommen.
6. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.
Gefasster
Beschluss Nr. 2010/BV/0865:
1.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet
Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha
große Teilfläche ergänzt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden: durch die Nordic-Yards-Werft
Warnemünde.
- im Osten: durch die Unterwarnow,
- im Süden: durch Groß Klein Dorf,
- im Westen: durch die Werftallee.
Der als Anlage beigefügte Lageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- Die ca. 27 ha große
Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am
Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans
zwar weitgehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb,
soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen
für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.
- Zu diesem Zweck muss
der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in
einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.
- Gleichzeitig werden
die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der
2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.
3.
Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der
Planung auf besonders geschützte
Arten nach § 42 BNatSchG werden in einer
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.
4. Bereits
aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf besonders geschützte Arten nach § 42
BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung untersucht.
5. Zur
Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der
Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung
und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische
Untersuchung vorgenommen.
6. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan
neben den Belangen des Naturschutzes auch die Auswirkungen auf die anliegende
Wohnbebauung darzustellen.
(Lageplan
liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)