17.03.2010 - 11.3 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass an alle ein Austauschblatt zum Lageplan verteilt wurde.

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

- Ortsbeirat Groß Klein empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

 

Herr Steffen informiert, dass die Fraktion DIE LINKE. die Beschlussvorlage ablehnen wird.

 

Herr Jaeger stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/0865 zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ - Aufstellungsbeschluss bis ein Hafenerweite­rungskonzept vorliegt.

 

Es erfolgt eine Gegenrede durch den Oberbürgermeister mit näheren Erläuterungen zur Angelegenheit.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt

 

Herr Dr. Schadowski informiert, dass die FDP-Fraktion der Beschlussvorlage und dem vorliegenden Änderungsantrag Nr. 2010/BV/0865-01 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen DIE LINKE. und SPD zustimmt.

 

Herr Giesen (Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses) nimmt Stellung und informiert weiterhin, dass auch die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmt.

 

Frau Dr. Karlowski nimmt ablehnend Stellung.

 

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha große Teilfläche ergänzt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Norden:            durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde.

- im Osten:             durch die Unterwarnow,

- im Süden:             durch Groß Klein Dorf,

- im Westen:           durch die Werftallee.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Die ca. 27 ha große Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwar weit­gehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb, soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.

- Zu diesem Zweck muss der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles  "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.

- Gleichzeitig werden die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der Planung auf  beson­ders geschützte Arten  nach § 42 BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrecht­lichen Prüfung untersucht.

4. Bereits aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umwelt­verträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf  besonders geschützte Arten nach § 42 BNatSchG  werden  in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.

5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen.

6. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

 

 


Gefasster Beschluss Nr. 2010/BV/0865:

 

 

1. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha große Teilfläche ergänzt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Norden:            durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde.

- im Osten:             durch die Unterwarnow,

- im Süden:             durch Groß Klein Dorf,

- im Westen:           durch die Werftallee.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Die ca. 27 ha große Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwar weit­gehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb, soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.

- Zu diesem Zweck muss der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles  "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.

- Gleichzeitig werden die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der Planung auf  beson­ders geschützte Arten  nach § 42 BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrecht­lichen Prüfung untersucht.

4. Bereits aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umwelt­verträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf  besonders geschützte Arten nach § 42 BNatSchG  werden  in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.

5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen.

6. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge des Satzungsbeschlusses zum Bebauungs­plan neben den Belangen des Naturschutzes auch die Auswirkungen auf die anliegende Wohnbebauung darzustellen.

 

(Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt