Änderungsantrag - 2009/BV/0522-64 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:          - zurückgezogen 18.01.2010

 

Unter Punkt 5.09 (nach 2009/5.08, S. 50) wird eingefügt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie hoch die jährlichen Ausgaben im Bereich Jugend und Soziales in den Bereichen

 

  1. gesetzlich geregelte Ausgaben
  2. gesetzlich geregelte Ausgaben mit pflichtgemäßen Ermessen
  3. freiwillige Ausgaben
  4. sowie die auf den Punkten 1 – 3 basierenden Leistungen zu denen sich die Stadt vertraglich verpflichtet hat

 

seit 2005 sind und in welchem Maße sich diese voraussichtlich in den Jahren 2010 bis 2013 verändern werden. Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft zur Information vorzulegen. Auf den Ergebnissen basierend soll eine Wertung durch den Senatsbereich 3 erfolgen, wie mit den laufenden und absehbaren Kosten umgegangen werden kann.

 

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen die Hansestadt Rostock die gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend der Erfordernis erfüllt und darüber hinaus Qualitätsstandards höher ansetzt. Es ist zu prüfen und zu begründen inwieweit dies jeweils notwendig ist. Das aufgeschlüsselte Ergebnis nach Ämtern und Ausgaben und darauf basierende Handlungsempfehlungen für haushaltskonsolidierende Maßnahmen sind zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Entscheidung einzureichen.

 

Zu beachten sind dabei insbesondere die Möglichkeiten:

  1. Aufgaben auszulagern
  2. Aufgaben in Partnerschaft mit privaten Trägern wahrzunehmen
  3. Aufgaben in Kooperation mit anderen Kommunen wahrzunehmen

 

 

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Dr. Ulrich Seidel

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2009 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

02.12.2009 - Bürgerschaft - abgelehnt