Antrag - 2009/AN/0616

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Zur Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi)  vom 09.04.2009, beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

1. die Bereitstellung von finanziellen Mittel aus der Haushaltsstelle 4820 6910 in die Haushaltsstelle 4820 7176 Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung – Bundesprogramm Kommunal-Kombi

in Höhe von                                                       

60.000,00 EUR                            2009

                                      360.000,00 EUR                            2010

                                      360.000,00 EUR                            2011

                                      300.000,00 EUR                            2012

 

2. die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden (siehe Anlage).

 

 

Begründung:

Durch das Bundesprogramm können ALG II-Empfänger für 3 Jahre aus dem Leistungsbezug in ein zusätzliches sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis kommen. Für diese 3 Jahre können demzufolge Kosten der Unterkunft eingespart werden. Geht man von den Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft im Mai 2009 von ca 300,00 EUR aus, würden diese finanziellen Mittel für eine kommunale Kofinanzierung für ca. 100 Arbeitnehmer ausreichen. Damit kann aber ein Anspruch auf anteilige Kosten der Unterkunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden und der Hansestadt Rostock stehen für diese Beträge keine Landeszuweisung entsprechend der Refinanzierungsquote  gem. § 6, Abs. 2, Nr. 1 AG-SGB II zu.

 

In den 3 Beschäftigungsjahren erwerben sich die Arbeitnehmer einen neuen Anspruch auf SGB III Leistungen und auf höhere Rentenzahlung. Ältere Arbeitnehmer haben die Möglichkeit nach einem solchen Beschäftigungsverhältnis direkt Rente zu beziehen.

 

ALG II-Empfänger erhalten die Möglichkeit näher an den 1. Arbeitsmarkt zu kommen, da Vermittlungshemmnisse abgebaut werden können.

 

Eine direkte Einsparung für die Hansestadt Rostock ergibt sich nach der im Rahmen des Bundesprogramms abgeleisteten 3jährigen Tätigkeit. Für die dann auszureichenden SGB III-Leistungen ist ausschließlich der Bund zuständig.

 

 

 

 

 

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Rainer Albrecht

Fraktionsvorsitzender                                         

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.10.2009 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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15.10.2009 - Finanzausschuss - vertagt

 

Die Beschlussfassung wird verschoben (siehe TOP 2).

 

 

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03.11.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.11.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Zur Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock:

1. die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910
in der Haushaltsstelle 4820 7176 - Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Bundesprogramm Kommunal-Kombi

in Höhe von

 60.000,00 EUR           2009

                                  360.000,00 EUR           2010

                                  360.000,00 EUR           2011

                                  300.000,00 EUR           2012

 

2. die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden (siehe Anlage).

 

 

Beschluss Nr. 2009/AN/0616:

 

Zur Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock:

1. die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910
in der Haushaltsstelle 4820 7176 - Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Bundesprogramm Kommunal-Kombi

in Höhe von

 60.000,00 EUR           2009

                                  360.000,00 EUR           2010

                                  360.000,00 EUR           2011

                                  300.000,00 EUR           2012

 

2. die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden (siehe Anlage).


 

3. Der Oberbürgermeister hat jeweils auf den 31.12. des Jahres Bericht zu erstatten über folgende Punkte, aufgeschlüsselt nach Projekten:

1. Projektbezeichnung
2. Träger
3. Laufzeit
4. Anzahl Arbeitnehmer
5. Kosten (Rostock/Dritte).


(Richtlinie zur Kofinanzierung … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst
als Anlage 1 bei)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt