04.11.2009 - 8.6 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag

- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag

 

 

Die Präsidentin informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2009/AN/0616-02 (ÄA) von

Thomas Asendorf (für die FDP-Fraktion) zurückgezogen und durch den Änderungsantrag Nr. 2009/AN/0616-03 (ÄA) ersetzt wurde.

 

 

Herr Albrecht begründet den Antrag.

 

Herr Bockhahn nimmt zustimmend zum Antrag und ablehnend zum Änderungsantrag Nr. 2009/AN/0616-03 (ÄA) Stellung.

 

Der Oberbürgermeister begründet seine ablehnende Haltung zur Angelegenheit mit Bezug auf die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt, da es sich hier um eine freiwillige Leistung handelt.

 

Herr Asendorf bringt den Änderungsantrag Nr. 2009/AN/0616-03 (ÄA) ein.

 

 

Herr Dr. Seidel nimmt Stellung und stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung durch Verschiebung des Antrages Nr. 2009/AN/0616 von Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD) zur Umsetzung Kommunal-Kombi in der Hansestadt Rostock und weitere Behandlung nach der unter TOP 9 - Beschluss­vorlagen - aufgeführten Beschlussvorlage Nr. 2009/BV/0604 zur 1. Nachtragshaushalts­satzung mit Haushaltsplan und Anlagen.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Zur Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock:

1. die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910
in der Haushaltsstelle 4820 7176 - Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Bundesprogramm Kommunal-Kombi

in Höhe von

 60.000,00 EUR           2009

                                  360.000,00 EUR           2010

                                  360.000,00 EUR           2011

                                  300.000,00 EUR           2012

 

2. die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden (siehe Anlage).

 

 

Beschluss Nr. 2009/AN/0616:

 

Zur Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen wurden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom 09.04.2009, beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock:

1. die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Haushaltsstelle 4820 6910
in der Haushaltsstelle 4820 7176 - Zuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Bundesprogramm Kommunal-Kombi

in Höhe von

 60.000,00 EUR           2009

                                  360.000,00 EUR           2010

                                  360.000,00 EUR           2011

                                  300.000,00 EUR           2012

 

2. die Ausreichung der finanziellen Mittel erfolgt nach der Richtlinie zur Kofinanzierung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden (siehe Anlage).


 

3. Der Oberbürgermeister hat jeweils auf den 31.12. des Jahres Bericht zu erstatten über folgende Punkte, aufgeschlüsselt nach Projekten:

1. Projektbezeichnung
2. Träger
3. Laufzeit
4. Anzahl Arbeitnehmer
5. Kosten (Rostock/Dritte).


(Richtlinie zur Kofinanzierung … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst
als Anlage 1 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage