Antrag - 2009/AN/0571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem Jahr 2010 auf 480.v.H. festgesetzt.

 

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs.3 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: Jährliche Beschlüsse zum Haushalt

 

 

Sachverhalt:

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken (Substanzsteuer). Die Grundsteuer wird von den Gemeinden und Städten erhoben; sie gehört also zu den Gemeindesteuern. Die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Der Einheitswert dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages und richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem von der Hansestadt Rostock festgesetzten Hebesatz multipliziert. Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch den Beschluss der Bürgerschaft. Der Hebesatz von 450 v.H. soll mit diesem Beschluss auf 480 v. H. erhöht werden.

Die Haushaltsituation der Hansestadt Rostock ist dramatisch. Die finanzielle Leistungsfähigkeit schätzt das Innenministerium als weggefallen ein. Die Situation ist weiterhin gekennzeichnet durch eine ständige Erhöhung der Ausgaben im Sozial -und Jugendbereich, durch sinkende finanziellen Zuweisungen seitens des Landes bzw. des Bundes. Reduzierungen im Bereich der Gewerbesteuer und Einkommenssteuer müssen für das nächste Jahr eingeplant werden. Die Stadt ist laut Kommunalverfassung verpflichtet jährlich einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Die freiwilligen Leistungen sind in den letzten Jahren auf ein Mindestmaß begrenzt worden. Weitere Reduzierungen der finanziellen Zuwendungen für Verbände und Vereine in den Bereichen Sport, Kultur, Soziale und Jugend hätten nachhaltigen Einfluss auf das Gesamtgefüge der Hansestadt Rostock. Das kulturelle und soziale Leben in der Stadt mit seinem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement würde irreversibel geschädigt. Deshalb wurden die Zuschüsse durch die Bürgerschaft auf den Stand 2009 eingefroren.

Die Hansestadt Rostock besitzt kommunales Eigentum an Unternehmen. Durch die Leistungen der Unternehmen werden jährlich bedeutende Einnahmen für die Hansestadt Rostock generiert. Diese Einnahmen sind wesentlich für den jährlichen Haushaltsausgleich. Ein Verkauf dieses kommunalen Eigentums würde die Einnahmesituation der Hansestadt Rostock dauerhaft verschlechtern. Die Sicherung des kommunalen Eigentums ist politischer Mehrheitswille in der Stadt.

Alle Ausgaben der Hansestadt Rostock werden ständig auf den Prüfstand gestellt. Personal in der Stadtverwaltung wird kontinuierlich abgebaut. Durch die lange vorläufige Haushaltsführung bzw. der dann folgenden Haushaltsperre werden alle Ausgabenpositionen in der Verwaltung auf ein Minimum begrenzt. Alle Ausgaben müssen weiterhin ständig auf den Prüfstand.

In dieser Situation muss aber auch über weitere Steigerungen der Einnahmen nachgedacht werden. Die vorgeschlagene moderate Erhöhung der Grundsteuer B verteilt die Lasten auf breite Schultern in der Stadt. Die Einnahmen werden durch die Hebesatzänderung jährlich um ca.1.350.000 EUR erhöht. Die Erhöhung des Steuerbetrages für eine 70m² große Wohnung liegt bei ca. 61 Cent, für eine Gartenlaube 9,8 Cent pro Monat. Weitere jährliche Auswirkungen siehe Tabelle 1. Die Landeshauptstadt Schwerin hat in einer vergleichbaren finanziellen Situation den Hebesatz für die Grundsteuer B 2009 auf 500 v.H. festgelegt, ab 2012 werden dort 550 v.H. erhoben. Auch andere Städte haben Hebesätze zwischen
475 v. H. und 635 v.H., (siehe Tabelle 2) Der Landesrechnungshof hat im Juli 2006 für Rostock einen Hebesatz von 550 v.H. empfohlen. Der obige Vorschlag bleibt mit Rücksicht auf die Gewerbeentwicklung und der Mietensituation in der Hansestadt Rostock darunter.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

1.350.000 EUR

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

5.400.000 EUR

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.10.2009 - Bürgerschaft - überwiesen

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15.10.2009 - Finanzausschuss - vertagt

 

Die Beschlussfassung wird verschoben (siehe TOP 2).

 

 

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18.02.2010 - Finanzausschuss - vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

 

Dagegen

 

Enthaltungen

 

 

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23.03.2010 - Finanzausschuss - abgelehnt

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24.03.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt