Beschlussvorlage - 2009/BV/0432

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Prioritätenlisten 2010 (Anlage 1) werden beschlossen.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

§ 38 (2) Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

 

- Beschluss Nr. 0007/03-BV – Rahmenplan Schmarl

- Beschluss Nr. 0826/00-BV – Rahmenplan Evershagen

- Beschluss Nr. 0438/99-BV – Rahmenplan Groß Klein

- Beschluss Nr. 801/27/1996 – Rahmenplan Toitenwinkel

- Beschluss Nr. 0201/01-BV – Rahmenplan Toitenwinkel 1. Fortschreibung und Änderung

- Beschluss Nr. 801/27/1996 – Rahmenplan Dierkow

- Beschluss Nr. 0201/01-BV – Rahmenplan Dierkow 1. Fortschreibung und Änderung

- Beschluss Nr. 0546/02-BV – Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

- Beschluss Nr. 0108/04-BV – Integriertes Handlungskonzept (IHK) Groß Klein und Schmarl

- Beschluss Nr. 1013/07-BV – Integriertes Handlungskonzept (IHK) Dierkow-Neu und Toiten-

  winkel

 

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Verkehr-, Bau und Landesentwicklung (MVBL) hat in der 24. Sanierungsträgerbesprechung am 25.09.2008 festgelegt, dass mit dem Antrag auf Städtebauförderungsmittel für das Programmjahr 2010 Prioritätenlisten vorzulegen sind. In diesen sollen die Einzelmaßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge aufgeführt werden, wie sie für die Durchführung der Förderprogramme wichtig sind. Die Gemeinden sind aufgefordert, den erforderlichen Bedarf für Maßnahmen, die durch die Städtebauförderung finanziert werden sollen, unter Berücksichtigung eines realistischen Fördervolumens selbst zu definieren. Dieser soll dann in einem gemeinsamen Prozess zwischen Kommunen, Rahmenplanern, Sanierungsträgern und dem Ministerium weiter konkretisiert und abgestimmt werden.

 

Die Priorität der einzelnen städtebaulichen Projekte ergibt sich im Wesentlichen aus ihrer Bedeutung für die Entwicklung der Fördergebiete, aus den von Bürgerschaft und Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben und den Vorstellungen der Verwaltung sowie aus weiteren Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung und Abhängigkeiten voneinander. Letztlich werden auch die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel zu berücksichtigen sein.

 

Grundlage für die Festlegung der Projekte bilden die von der Bürgerschaft bzw. dem Hauptausschuss beschlossenen Rahmenpläne der jeweiligen Fördergebiete, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und die Integrierten Handlungskonzepte Soziale Stadt (IHK).

 

In den Prioritätenlisten werden die Einzelmaßnahmen näher bezeichnet und in einen vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet. Die genaue Festlegung des Realisierungszeitpunktes erfolgt dann mit den jährlich aufzustellenden Maßnahmeplänen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Keine

 

 

In Vertretung

Georg Scholze

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.09.2009 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschluss:

 

Die Prioritätenlisten 2010 (Anlage 1) werden beschlossen.

 

 

 

 

 

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08.09.2009 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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08.09.2009 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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15.09.2009 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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17.09.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.09.2009 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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24.09.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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29.09.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2009 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.10.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen