Beschlussvorlage - 2009/BV/0396

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Beratungsfolge

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Hinweis: Präambel mit Schreiben vom 10. Mai 2010 redaktionell geändert,

ist im Dokument „Sondernutzungssatzung nach Beschluss“ eingearbeitet!   Wo. 23.09.10

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzungssatzung) (Anlage).

 

 

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Beschlussvorschriften:

Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0029/02-BV

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der IMAG „Deregulierung und Bürokratieabbau“ wurde die Sondernutzungssatzung der Hansestadt Rostock geprüft.

 

Das grundsätzliche Problem der Sondernutzungssatzung war - nach Ansicht der IHK zu Rostock - die wenig unternehmerfreundliche Ausgestaltung der Sondernutzungssatzung. Die Umsetzung der Sondernutzungssatzung wurde als bürokratisch empfunden.

Es wurde angeregt, die Genehmigungen für Sondernutzungen grundsätzlich unbefristet zu erteilen. Weiterhin wurde der Vorschlag unterbreitet, Straßen, die sich bisher in der Zone 1 befanden, in die Zone 2 einzustufen. Das traf insbesondere für die Lange Straße sowie die Mühlenstraße in Warnemünde zu.

 

Neben der Industrie- und Handelskammer zu Rostock, wurden an der Entscheidungsfindung der Hotel- und Gaststättenverband e.V., der City-Kreis e.V., der Einzelhandelsverband Nord e.V., der Handels- und Gewerbeverein Ostseebad Warnemünde e.V., der Unternehmerverband Rostock und Umgebung e.V. und der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft e.V. einvernehmlich beteiligt.

Einbezogen wurden außerdem das Innenministerium des Landes M-V, das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V und der Städte- und Gemeindetag M-V.

 

Diese haben sich eindeutig gegen staatliche Regulierung ausgesprochen, welche im Ergebnis einen hohen Arbeitsaufwand bei Behörden und Antragstellern verursachen.

Dem dient diese Satzung.

  

Finanzielle Auswirkungen:

Mindereinnahmen durch die Herabstufung der Langen Straße in Zone 2 sowie Mühlenstraße (ab Dänische Straße in Richtung Parkstraße) ebenfalls Zone 2 ca. 10.000 EUR.

Es besteht die Hoffnung, über das geänderte Angebotsverfahren die Attraktivität der betroffenen Gebiete zu steigern und somit eine künftige Mehreinnahme zu generieren. Belastbare Schätzungen sind gegenwärtig nicht möglich.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage/n:

Sondernutzungssatzung

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.05.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.05.2010 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

 

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26.05.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzungssatzung) (Anlage).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Vertagt

x

 

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

  0

Enthaltungen

  0

 

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27.05.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

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01.06.2010 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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01.06.2010 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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01.06.2010 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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01.06.2010 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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03.06.2010 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzungssatzung) (Anlage).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

ja

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

6

Dagegen

 

Enthaltungen

1

 

 

 

Der Antrag wird mit einem Änderungsantrag angenommen.

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03.06.2010 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - zur Kenntnis gegeben

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08.06.2010 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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08.06.2010 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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08.06.2010 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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10.06.2010 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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10.06.2010 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der OBR stimmt der Beschlussvorlage mit folgendem Änderungsantrag zu:

 

Im  §5 Abs.1 wird im 2. Satz hinter 10 Arbeitstage eingefügt:

 

„  bei Anträgen entsprechend § 6 Abs. 1, Satz 2, spätestens 25 Arbeitstage „

 

 

Sachverhalt:

Sondernutzungen sind Maßnahmen von öffentlichem Interesse für den Ortsbeiratsbereich. Dies um so mehr, da nunmehr beabsichtigt ist, bestimmte Sondernutzungserlaubnisse unbefristet auf Widerruf zu erteilen. Dies führt zu einer Entbürokratisierung des Verfahrens. Allerdings mit der Folge, dass eine Beseitigung unerwünschter Folgen bzw. eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses schwieriger sein dürfte als es jetzt der Fall ist, wenn Sondernutzungserlaubnisse automatisch per Fristablauf enden. In solchen Fällen sollte also unbedingt eine Stellungnahme des zuständigen Ortsbeirates vor der Antragsentscheidung eingeholt werden. Dies ist mit der im Satzungsentwurf enthaltenen Frist von 10 Arbeitstagen aber nicht möglich, weil diese mit den Sitzungszyklen des Ortsbeirates kollidiert.

Wir verweisen auf § 3, Abs. 3, Pkt. 3, i) der Ortsbeiratssatzung, wonach Stellungnahmen zu Sondernutzungen zu den Aufgaben der Ortsbeiräte gehören, sowie auf § 4, Abs. 1 der Ortsbeiratssatzung. Danach steht dem Ortsbeirat das Recht zu, sich zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse für den Ortsbeiratsbereich vor Beschlussfassung durch die Bürgerschaft bzw. Entscheidung der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters im Rahmen einer Stellungnahme zu äußern.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:

 

dafür:              5                            dagegen:  0                            Enthaltung:              1

 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

5

Dagegen

0

Enthaltungen

1

 

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15.06.2010 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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15.06.2010 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - geändert beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

Ja

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

7

Dagegen

2

Enthaltungen

 

 

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16.06.2010 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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16.06.2010 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

Beschluss:

Die Beschlussfassung zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzngen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzung) Vorlage-Nr: 2009/BV/0396 wird wegen der ausstehenden Antwort auf die gestellte Frage auf die Ortsbeiratssitzung am 21.07.2010 vertagt.

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

9

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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17.06.2010 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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22.06.2010 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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22.06.2010 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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23.06.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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24.06.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

 

 

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29.06.2010 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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07.07.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzungssatzung).

 

(Überarbeitung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock [Sondernutzungs­satzung] wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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21.07.2010 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben