Beschlussvorlage - 2009/BV/0333
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines Angebotes für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen und Abstandnahme von einer Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.09.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.10.2009
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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 und § 44 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit den Urteilen vom 17. September 2008 klargestellt, dass Bundesrecht es nicht verbietet, aber auch nicht verlangt, Studenten, die mit Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet sind, von der Zweitwohnungssteuer auszunehmen. Es stellte auch klar, dass das Sozialstaatsprinzip es nicht erfordert, BAföG-Empfänger generell von der Steuererhebung freizustellen. Damit hat es bestätigt, dass die Städte und Gemeinden grundsätzlich auch die Studenten in den Kreis der Steuerpflichtigen einbeziehen dürfen.
Trotzdem hatte die Klage von Studenten gegen die aktuelle Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Rostock Erfolg, da das BVerwG in der Auslegung des OVG Mecklenburg-Vorpommern, wonach der § 2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Rostock aufgrund der dort zu unbestimmten Formulierung so auszulegen sei, dass an Haupt- und Nebenwohnung gleiche Kriterien anzulegen sind und der Steuerpflichtige auch für die Erstwohnung rechtlich verfügungsbefugt sein muss, keinen Verstoß gegen Bundesrecht gesehen hat. Nach der gegenwärtigen Zweitwohnungssteuersatzung ist somit der überwiegende Teil der Studenten nicht zweitwohnungssteuerpflichtig. Um mit der Zweitwohnungssteuer auch den Großteil der Studenten mit Nebenwohnung in der Hansestadt Rostock erfassen zu können, wäre eine Änderung der derzeit gültigen Zweitwohnungssteuersatzung hinsichtlich der Definition des Begriffs der Zweitwohnung notwendig.
Nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile wird vorgeschlagen, vorerst keine Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vorzunehmen und den Studierenden gleichzeitig durch ein Begrüßungspaket einen Anreiz zu geben, ihren Hauptwohnsitz in die Hansestadt Rostock zu verlegen. Zur Umsetzung des Vorhabens soll eine Zielvereinbarung mit der Universität Rostock abgeschlossen werden, um gemeinsam mit der Universitätsleitung und der Studierendenvertretung zu erreichen, dass die Studentinnen und Studenten, die sich überwiegend hier am Studienort aufhalten, sich auch mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock anmelden.
Die Hansestadt Rostock ist daran interessiert, dass ihre Infrastrukturleistungen für die Studierenden aus anderen Gemeinden und Bundesländern im Rahmen des Länderfinanzausgleichs angemessen berücksichtigt werden. Dazu bedarf es der Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften. Denn jeder Student, der seinen Hauptwohnsitz neu in der Hansestadt Rostock anmeldet, erhöht diese Zuweisungen. Das bedeutet pro Einwohner jährliche Einnahmeverbesserungen von jeweils 618 EUR (Plan 2009).
Die Hansestadt Rostock beabsichtigt, wie bereits viele andere Universitätsstädte auch, künftig den Studierenden zur Begrüßung als neue Bürgerin oder neuer Bürger bei der Anmeldung mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt ein Bonuspaket zu überreichen. Dieses Bonuspaket soll es spätestens ab 2010 für alle Studierenden geben, die sich mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock anmelden.
Die entsprechenden Vorbereitungen hierzu innerhalb der Verwaltung sowie in Zusammenarbeit mit städtischen Gesellschaften und weiteren interessierten Partnern sind bereits getroffen worden. Es ist vorgesehen, jeder bzw. jedem Studierenden bei der Anmeldung mit Haupt- oder alleiniger Wohnung ein Bonusheft mit Gutscheinen, Rabatten und Boni, die von städtischen Einrichtungen, Unternehmen sowie anderen Unternehmen und Institutionen der Hansestadt Rostock und der Region vergeben werden, auszuhändigen. Zusätzlich soll jedem Studierenden, der sich erstmalig mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock gemeldet hat und diesen Hauptwohnsitz mindestens über ein Jahr lang ununterbrochen innehatte, ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 100 EUR überwiesen werden.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
1. Zweitwohnungssteuer
Durch den Wegfall der Zweitwohnungssteuerpflicht für die Studenten, die am Hauptwohnsitz nicht über eine eigene Wohnung verfügen, ergeben sich Mindereinnahmen bei der Zweitwohnungssteuer in Höhe von ca. 150.000 EUR pro Jahr.
2. Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich
Die Schlüssel- und Finanzzuweisungen sind von der Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Einwohner abhängig. Eine erhöhte Einwohnerzahl führt zeitversetzt um zwei Jahre zu einer Erhöhung der Zuweisungen, die der Hansestadt Rostock zufließen
Wenn es durch die Einführung des Begrüßungspaketes gelingt, dass sich mindestens 1.000 Studenten pro Jahr zusätzlich in der Hansestadt Rostock mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anmelden, würden hieraus zusätzliche Finanzzuweisungen in Höhe von 618.000 EUR pro Jahr resultieren.
3. Kosten des Begrüßungspakets
Die durch die Unternehmen zur Verfügung gestellten Rabatte und Gutscheine für die Studenten werden voraussichtlich nicht mit Mehrkosten für den Haushalt der Hansestadt Rostock verbunden sein. Für die einmalige finanzielle Zuwendung an Studierende, die mindestens ein Jahr mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock gemeldet sind, werden finanzielle Mittel in Höhe von ca. 100.000 EUR jährlich benötigt.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen (in EUR) *
Haushaltsjahr | Auswirkungen auf Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer | Auswirkungen auf die Einnahmen aus dem Finanzausgleich | Kosten des Begrüßungspakets | finanzielle Auswirkun-gen pro Jahr gesamt |
2009 | - 150.000 | 0,00 | 0,00 | - 150.000 |
2010 | - 150.000 | 0,00 | 0,00 | - 150.000 |
2011 | - 150.000 | 309.000 | - 100.000 | 59.000 |
ab 2012 | - 150.000 | 618.000 | - 100.000 | 368.000 |
Georg Scholze
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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07.10.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft beschließt die Einführung eines Angebotes für Studierende, die in
der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen und die Abstandnahme von
einer Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung.
Beschluss
Nr. 2009/BV/0333:
Einführung eines Angebotes für
Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen
Die Bürgerschaft beschließt die Einführung eines Angebotes für Studierende, die
in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen.
Das
Angebot besteht aus einer persönlichen finanziellen Zuwendung, die einen
Gesamtbetrag von 100,00 EUR umfasst und, sofern möglich, aus einem
Gutscheinheft mit indirekten Boni,
die durch Werbende finanziert werden sollen. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %
nach erfolgter Anmeldung des Erstwohnsitzes in der Hansestadt Rostock ab
01.01.2010.
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, einmal jährlich über die Auswirkungen dieser Maßnahme in Form einer
Informationsvorlage zu berichten.
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt zu prüfen, ob eine Aushändigung des Bonus-Heftes an alle
Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren möglich ist, die in Rostock eine Berufsausbildung
bzw. Studium absolvieren. Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bürgerschaft im Januar
2010 vorzulegen.
Die
Zweitwohnungssteuersatzung ist so zu ändern, dass dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. September 2008 entsprochen wird, wonach
Inhaber eines Wohnsitzes, bei dem es sich um ein Zimmer innerhalb der
abgeschlossenen Wohnung der Eltern handelt, von einer Zahlungspflicht
ausgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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