Dringlichkeitsvorlage - 2009/DV/0330

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.      Die Bürgerschaft zieht die Angelegenheit nach § 22 Abs. (2) KV M-V an sich.

2.      Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

Haushaltsstelle 02.6300.98500013 – Verbindungsstraße Schröderplatz- Warnowufer (L 22) in Höhe von 225.283,86 EUR

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt auf HHST 02.6300.36100087 – Zuweisungen vom Land für Maßnahme Verbindungsstraße Schröderplatz-Warnowufer (L22) in Höhe von 225.283,86 EUR.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:

Begründung der Dringlichkeit

Laut § 22 Abs.(2) der KV M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat – hier auf den Hauptausschuss gemäß Hauptsatzung der Hansestadt Rostock -, jederzeit an sich ziehen. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises des Fördervorhabens Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer 2.und 3.Bauabschnitt durch das Straßenbauamt Güstrow wurde festgestellt, dass sich der förderfähige Kostenanteil erhöht hat. Daher erfolgte mit Schreiben vom 19.06.2009 von Seiten des Fördermittelgebers, dem Straßenbauamt Güstrow, ein nochmaliger Zuwendungsbescheid über die Bewilligung  in Höhe von 225.283,86 EUR. Diese Fördermittel müssen unverzüglich nach Zahlungseingang in der Hansestadt Rostock (voraussichtlich ab 17.07.2009) an den dafür zuständigen treuhänderischen Sanierungsträger, die  Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, in gleicher Höhe überwiesen werden.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.98500013

2009

225.283,86

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Verbindungsstraße Schröderplatz L22 (ehem.B105)

 

1.              Berechnung der Gesamtausgaben

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

225.283,86

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

225.283,86     

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Gemäß Maßnahmeträgervertrag zum Bauvorhaben Verbindungsstraße Schröderplatz - Warnowufer vom 24.05.2005 zwischen der Hansestadt Rostock (HRO), der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung (RGS) ist die Hansestadt Rostock der Maßnahmeträger für dieses Bauvorhaben gewesen.

Da sich diese Baumaßnahme innerhalb des Sanierungsgebietes befand, oblag der RGS im Auftrag der HRO die federführende Planung und Durchführung sämtlicher Bauleistungen die gemäß Planfeststellungsbeschluss zu realisieren waren. Die vom Straßenbauamt Güstrow, als Fördermittelgeber des Landes, erteilten Zuwendungen aus Mitteln des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sind zu 100% an die RGS zur Baufinanzierung zu reichen.

unvorhersehbar:

Das Bauvorhaben Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer wurde am 22.08.2007 beendet. Der Verwendungsnachweis wurde durch die RGS, als treuhänderischer Sanierungsträger der HRO, erstellt und dem Fördermittelgeber zur Prüfung übergeben. Im Ergebnis dieser  Prüfung erhöhte sich die Höhe der ursprünglich geplanten Fördersumme von 1.998.102,72 EUR auf insgesamt 2.025.283,86 EUR. Da im Jahr 2007 durch den Fördermittelgeber bereits eine Auszahlung von Fördergeldern für dieses Vorhaben in Höhe von insgesamt 1.800.000 EUR erfolgte, kommt es nun zu einer restlichen Zahlung in Höhe von 225.283,86 EUR. Der Zeitpunkt der Beendigung der Verwendungsnachweisprüfung durch den Fördermittelgeber war terminlich nicht vorhersehbar.

2.              Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.36100087

Zuweisungen vom Land für HHST 2.6300.98500013

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

225.283,86

Mehreinnahmen

=

225.283,86

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

225.283,86

als Deckungsquelle eingesetzt

 

225.283,86

 

Begründung der Mehreinnahmen

Gemäß Zuwendungsbescheid vom 14.06.2009 zum Bauvorhaben Schröderplatz – Warnowufer (L22) wurde die Hansestadt Rostock durch den Fördermittelgeber informiert, dass sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises der förderfähige Kostenanteil am Bauvorhaben erhöht hat. Daraufhin wird eine Nachzahlung von GVFG-Fördermitteln in Höhe von 225.283,86 EUR an die Hansestadt Rostock erfolgen. Diese Mittel sind in gleicher Höhe an die RGS, als treuhänderischer Sanierungsträger der Hansestadt Rostock, zu überweisen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.98500013 – Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer in Höhe von 225.283,86 EUR

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.6300.36100087 – Zuweisungen vom Land für Maßnahme Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer (L22) in Höhe von 225.283,86 EUR.

 

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen