15.07.2009 - 16.1 Außerplanmäßige Bewilligung von Ausgaben im Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


Die Präsidentin informiert, dass es - um die Angelegenheit aus dieser Dringlichkeitsvorlage (Punkt 2) in der Bürgerschaft behandeln zu können - erforderlich ist, dass die Bürgerschaft die Angelegenheit an sich zieht (Punkt 1 der Dringlichkeitsvorlage).
Gemäß § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen.
Da die Angelegenheit durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen wurde, ist für die Rückholung ein Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter erforderlich.



 

Es erfolgt eine separate Abstimmung zum 1. Punkt des Beschlussvorschlages zur Ansichziehung:

Die Bürgerschaft zieht mit mehr als 27 Dafürstimmen die Angelegenheit „Außer­planmäßige Bewilligung von Ausgaben im Vermögenshaushalt für das Vorhaben Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer (L22) für den 2. und 3. Bauabschnitt
in Höhe von 225.283,86 EUR“ nach § 22 Abs. (2) KV M-V an sich.

 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zum 2. Punkt des Beschlussvorschlages zur außer­planmäßigen Bewilligung von Ausgaben im Vermögenshaushalt:

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt wird
für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

Haushaltsstelle 02.6300.98500013 – Verbindungsstraße Schröderplatz- Warnowufer (L 22)
in Höhe von 225.283,86 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt auf HHST 02.6300.36100087
- Zuweisungen vom Land für Maßnahme Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer (L22)
in Höhe von 225.283,86 EUR.



 

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Beschluss (Nr. 2009/DV/0330):

 

1. Die Bürgerschaft zieht die Angelegenheit nach § 22 Abs. (2) KV M-V an sich.

 

2. Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt wird
    für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

Haushaltsstelle 02.6300.98500013 – Verbindungsstraße Schröderplatz- Warnowufer (L 22)
in Höhe von 225.283,86 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt auf HHST 02.6300.36100087
- Zuweisungen vom Land für Maßnahme Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer (L22)
in Höhe von 225.283,86 EUR.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt