15.07.2009 - 16.1 Außerplanmäßige Bewilligung von Ausgaben im Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 15.07.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass es - um
die Angelegenheit aus dieser Dringlichkeitsvorlage (Punkt 2) in der
Bürgerschaft behandeln zu können - erforderlich ist, dass die Bürgerschaft die
Angelegenheit an sich zieht (Punkt 1 der Dringlichkeitsvorlage).
Gemäß § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann
die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im
Einzelfall jederzeit an sich ziehen.
Da die Angelegenheit durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen
wurde, ist für die Rückholung ein Beschluss mit der Mehrheit aller
Gemeindevertreter erforderlich.
Es erfolgt eine separate Abstimmung zum 1. Punkt des
Beschlussvorschlages zur Ansichziehung:
Die Bürgerschaft zieht mit mehr als 27
Dafürstimmen die Angelegenheit „Außerplanmäßige Bewilligung von Ausgaben
im Vermögenshaushalt für das Vorhaben Verbindungsstraße Schröderplatz –
Warnowufer (L22) für den 2. und 3. Bauabschnitt
in Höhe von 225.283,86 EUR“ nach § 22 Abs. (2) KV M-V an sich.
Es erfolgt die Abstimmung zum 2. Punkt des
Beschlussvorschlages zur außerplanmäßigen Bewilligung von Ausgaben im Vermögenshaushalt:
Die Bürgerschaft beschließt:
Die Zustimmung zur Leistung
außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt wird
für folgende Haushaltsstelle erteilt:
Haushaltsstelle 02.6300.98500013 –
Verbindungsstraße Schröderplatz- Warnowufer (L 22)
in Höhe von 225.283,86 EUR
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen im
Vermögenshaushalt auf HHST 02.6300.36100087
- Zuweisungen vom Land für Maßnahme Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer
(L22)
in Höhe von 225.283,86 EUR.
Beschluss (Nr. 2009/DV/0330):
1. Die Bürgerschaft zieht die Angelegenheit nach § 22 Abs. (2) KV M-V an sich.
2. Die Zustimmung zur Leistung
außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt wird
für folgende Haushaltsstelle erteilt:
Haushaltsstelle 02.6300.98500013 –
Verbindungsstraße Schröderplatz- Warnowufer (L 22)
in Höhe von 225.283,86 EUR
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen im
Vermögenshaushalt auf HHST 02.6300.36100087
- Zuweisungen vom Land für Maßnahme Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer
(L22)
in Höhe von 225.283,86 EUR.