Beschlussvorlage - 2009/BV/0029
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 Sondergebiet ?Groter Pohl"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.04.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Bauamt; Stadtamt; Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeister, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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16.04.2009
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09.12.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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05.05.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.05.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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02.06.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.06.2009
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Beschlussvorschlag:
1. Für eine südliche Teilfläche der gegenwärtigen Kleingartenanlage Groter Pohl" an der Erich-Schlesinger-Straße sowie den unmittelbar nord-westlich angrenzenden Flächen zwischen Feuerwache und Bahnstrecke soll der Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 Groter Pohl" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
im Nordwesten: durch die Bahnanlagen der Strecke Rostock-Wismar
im Nordosten: durch Parzellengrenzen innerhalb der Kleingartenanlage Groter Pohl" sowie durch die Kleingartenanlage Pütterweg"
im Südosten: durch den Südring
im Südwesten: durch die Erich-Schlesinger-Straße.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
· Die Errichtung von Einrichtungen und Anlagen für Wissenschaft, Forschung und Technologie.
· Die Entstehung eines ersten Wohnquartiers der so genannten Südwestlichen Bahnhofsvorstadt", dem sich durch künftige Bebauungspläne weitere Wohngebiete anschließen können.
· Die Herausbildung eines städtebaulichen Auftakts" am Südring/Ecke Erich-Schlesinger-Straße, der zur Aufnahme von kerngebietsartigen Nutzungen dienen soll.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43 kB
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