Beschlussvorlage - 2024/BV/5057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Zehnte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ (Anlagen 1 - 3).

 

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Beschlussvorschriften:
§ 162 Abs. 2 BauGB,

§§ 5 und 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V


bereits gefasste Beschlüsse:

  • Nr. 356/26/1991 vom 27.11.1991
    Festlegung Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
     
  • Nr. 1042/39/1997 vom 29./30.01.1997
    Festlegung Erweiterungsgebiet zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
     
  • Nr. 2010/BV/0850 vom 08.09.2010
    Festlegung Erweiterungsgebiet „Ehemaliger Güterbahnhof“
     
  • 2020/BV/1007 vom 09.09.2020
    Verlängerung der Laufzeit für die Satzungen über die förmliche Festlegung und Erweiterung des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Rostock“ bis zum 31.12.2026
     
  • 2023/BV/4371 vom 13.09.2023
    Verlängerung der Laufzeit für die Satzungen über die förmliche Festlegung und Erweiterung des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Rostock“ bis zum 31.12.2030


 

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Sachverhalt:

Nach § 162 Abs. 1 BauGB ist die Sanierungssatzung u.a. aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Dies gilt auch für Teile des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes.

 

Folgende Bürgerschaftsbeschlüsse wurden bereits über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung gefasst:

 

0314/05-BV
vom

22./23. Juni 2005

 

Erste Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiete I, II, III

 

767/06/BV
vom

08.11.2006

 

Zweite Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

Teilgebiet IV

 

2010/BV/1311 vom

06.10.2010

 

Dritte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiet V

 

2012/BV/3212 vom

05.09.2012

 

Vierte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

Teilgebiete VI, VII

 

2013/BV/4284 vom

06.03.2013

 

Fünfte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

Teilgebiet VIII

 

2014/BV/0269 vom

28.01.2015

 

Sechste Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

Teilgebiet IX

2019/BV/4417 vom

03.04.2019

 

Siebente Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

Teilgebiete Xa, b, c

2019/BV/0089 vom

04.03.2020

 

Neubekanntmachung der Fünften, Sechsten und Siebenten Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

Teilgebiete

VIII, IX und Xa, b, c

2020/BV/1394 vom

11.11.2020

 

Achte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

Teilgebiet XI

2021/BV/2545 vom

06.03.2021

 

Neunte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiet XII

 

In dem von der Zehnten Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung erfassten Teilgebiet XIII sind die Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht bzw. städtebauliche Missstände beseitigt. Der entsprechende Abschlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Nach dem BauGB, insbesondere nach dem Gebot der zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierung gem. § 136 Abs. 1 BauGB ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bezogen auf das Teilgebiet XIII berechtigt und verpflichtet, die mit der Sanierungssatzung vorgenommenen bodenrechtlichen Beschränkungen gem. §§ 144 ff. BauGB aufzuheben.

 

Nach Rechtswirksamkeit der Satzung entfallen für die betroffenen Grundstückseigentümer die Beschränkungen des Besonderen Städtebaurechts; die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird das Grundbuchamt um Löschung der Sanierungsvermerke ersuchen.

 

Weiterhin wird das Sanierungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB abgeschlossen. Dazu gehört u.a. die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB, sofern diese nicht bereits im Vorwege durch freiwillige Vereinbarungen zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem jeweiligen Grundstückseigentümer nach § 154 Abs. 3 BauGB abgelöst wurden.

 

Als Grundlage für die Vereinbarungen zur Ablösung des Ausgleichsbetrages waren bereits vor Abschluss der Sanierung Bodenwertermittlungen erforderlich. Diese durch den Gutachterausschuss in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgenommenen Bodenbewertungen ergaben, dass die städtebaulichen Maßnahmen zu einer Aufwertung des Teilgebietes und damit zu Bodenwertsteigerungen an den Grundstücken geführt haben.

 

Zum Stichtag der Rechtskraft dieser Teilaufhebungssatzung ist durch den Gutachterausschuss die sanierungsbedingte Wertsteigerung abschließend zu ermitteln. Auf Grundlage dieser grundstücksbezogenen Ermittlungen werden dann die noch nicht abgelösten Ausgleichsbeträge festgesetzt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Kernhaushalt. Die Ausgleichsbeträge stehen als Einnahmen auf den Konten
EH 46710000 und FH 66710000 im Städtebaulichen Sondervermögen „Stadtzentrum Rostock“ der weiteren Sanierung zur Verfügung.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen sind aufgrund ihres Umfangs ausschließlich im ALLRIS verfügbar.

 

 

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.03.2024 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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20.03.2024 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen