20.03.2024 - 9.4 Zehnte Satzung über die teilweise Aufhebung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.

 

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Beschluss Nr. 2024/BV/5057:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Zehnte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ (Anlagen 1 - 3).

 

Anlagen:

1 Zehnte Satzung über die Teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung …,

2 Anlage 1 zur Satzung – Grundstücksübersicht,

3 Anlage 2 zur Satzung – Lageplan Teilgebiet XIII

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

41

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Realisierung:

 

Die Zehnte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Stadtzentrum Rostock" wurde durch öffentliche Bekanntmachung auf der Rostocker Internetseite am 08. Mai 2024 rechtskräftig. Somit ist der Beschluss Nr. 2024/BV/5057 vom 20. März 2024 erfüllt.

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Anlagen zur Vorlage