Informationsvorlage - 2023/IV/4732

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der unteren Bauaufsichtsbehörde liegt der o.g. Antrag zur Entscheidung vor. Die notwendigen Informationen zu planungsrechtlichen Belangen sind den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

 

Das Verfahren wird nach § 75 LBauO M-V geführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

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Dr. Ute Fischer-Gäde

Senatorin für Infrastruktur, Umwelt und Bau

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.11.2023 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

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05.12.2023 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben