Beschlussvorlage - 2023/BV/4296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“, begrenzt
  • im Norden: durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow
  • im Osten: durch die Lübecker Straße
  • im Süden: durch die Werftstraße
  • im Westen: durch den Kayenmühlengraben,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), alles Anlage 1, sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 2), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans
    Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ sowie dessen Begründung ist gemäß
    § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ berührt werden kann, sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB die Stellungnahmen zu dem v. g. Entwurf einschließlich dessen Begründung (Anlagen 1 und 2) einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), § 13a (2) BauGB, § 13 (2) BauGB, § 3 (2) BauGB, § 4 (2) BauGB


bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2019/BV/0028 vom 28.08.2019 - 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ – Aufstellungsbeschluss
 

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat am 28.08.2019 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans         Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ mit einer Änderungsfläche von insgesamt
ca. 2,45 ha beschlossen. Inzwischen erfolgte die Angleichung der Nummerierung der Bebauungspläne an die Nummerierung der Stadtbereiche. Somit ergibt sich nun im weiteren Verfahren die Nummerierung 11.MI.138. Der Name des Bebauungsplans bleibt unverändert.

Anlass des Änderungsverfahrens ist die erforderliche Sanierung und (vor allem unterirdische) Erweiterung des Abwasserpumpwerkes Werftstraße bei laufendem Betrieb durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) bzw. der Nordwasser GmbH (südlich der Straße Am Kayenmühlengraben = Änderungsbereich 1). Dabei soll die Erweiterung hauptsächlich in nördlicher Richtung auf Flächen erfolgen, die im rechtskräftigen B-Plan als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Bolzplatz sowie als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parkpalette/Parkhaus) festgesetzt sind. Hierfür wird zur Schaffung des Baurechtes der entsprechende Bereich als Fläche für Abwasserbeseitigung festgesetzt. Der Bolzplatz wird entsprechend verlagert und aus Gründen der effektiven Flächennutzung anteilig mit Teilen des Abwasserpumpwerkes unterbaut. An den Bolzplatz schließt sich die Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche an.
Nördlich der Straße Am Kayenmühlengraben (Änderungsbereich 2) erfolgte vor allem die Erweiterung der Baugrenzen im Sinne einer effizienten Bodennutzung im GE 2 sowie die Anpassung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung bezüglich Gewerbegebiet und Straßenverkehrsfläche an die nun vorliegende Straßenplanung für den Ausbau einschließlich Erweiterung der Kurt-Dunkelmann-Straße als östliche Grenze des GE 2. Aufgrund der Differenzierung von Festsetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich ergab sich die Teilung des GE 2 in die Flächen GE 2a und GE 2b.
Des Weiteren ist der Bereich des Kayenmühlengrabens entsprechend seiner tatsächlichen Funktion als Gewässer II. Ordnung dargestellt.
Im Bereich des Kayenmühlengrabens wurden die Belange der Gewässerunterhaltung und des Naturschutzes aufeinander abgestimmt.

Für die bekannte Altlastenverdachtsfläche südlich der Straße Am Kayenmühlengraben erfolgte inzwischen eine Detailuntersuchung einschließlich einer Fortschreibung. In Abstimmung mit dem StALU MM wurde die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes als Grundlage für den Sanierungsplan beauftragt, das bis Ende Mai dieses Jahres vorliegen soll. Der Sanierungsplan soll dann bis zum Satzungsbeschluss vorliegen.

Mit dem WWAV wurde ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB für die Übernahme der Planungs- und Gutachterkosten im Änderungsbereich 1 geschlossen. Der Änderungsbereich 2 umfasst sowohl öffentliche Flächen (Kayenmühlengraben,
Kurt-Dunkelmannstraße) als auch Flächen in Eigentum Dritter, daher trägt die Stadt die Kosten für diesen Teil.

Die B-Planänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die geplante Grundfläche liegt unter dem gesetzlich genannten Schwellenwert von 20.000 m² und es wird durch den B-Plan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der UVP-Pflicht unterliegen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt am 26.08.2020.

 

Die Festsetzungen der 3. Änderung beeinträchtigen nicht das städtebauliche Grundkonzept des Flächennutzungsplans in seiner geltenden Fassung, somit wird dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten sowie die Kosten für alle erforderlichen Gutachten sind durch einen Vertrag nach § 11 BauGB aufgeteilt. So übernimmt der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) für den Änderungsbereich 1 die entsprechenden Kosten, die Kosten für den Änderungsbereich 2 trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Die Kosten der Planung für den Änderungsbereich 2 trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von noch insgesamt 19.800 € werden im Haushaltsjahr 2023 aus den im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft vorhandenen Mitteln abgedeckt.

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102 Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2023

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

19.800 €

 

 

 

76255010 / Auszahlungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

19.800 €

 

Gesamtkosten

 

 

19.800 €

 

 

19.800 €

 

 


 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.05.2023 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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31.05.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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01.06.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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06.06.2023 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“, begrenzt
  • im Norden: durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow
  • im Osten: durch die Lübecker Straße
  • im Süden: durch die Werftstraße
  • im Westen: durch den Kayenmühlengraben,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), alles Anlage 1, sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 2), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans
    Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ sowie dessen Begründung ist gemäß
    § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ berührt werden kann, sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB die Stellungnahmen zu dem v. g. Entwurf einschließlich dessen Begründung (Anlagen 1 und 2) einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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07.06.2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“, begrenzt:
     
  • im Norden: durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow,
  • im Osten: durch die Lübecker Straße,
  • im Süden: durch die Werftstraße,
  • im Westen: durch den Kayenmühlengraben,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), alles Anlage 1, sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 2), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans
    Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ sowie dessen Begründung ist gemäß
    § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ berührt werden kann, sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB die Stellungnahmen zu dem v. g. Entwurf einschließlich dessen Begründung (Anlagen 1 und 2) einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

 

Beschluss Nr. 2023/BV/4296:

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“, begrenzt:
     
  • im Norden: durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow,
  • im Osten: durch die Lübecker Straße,
  • im Süden: durch die Werftstraße,
  • im Westen: durch den Kayenmühlengraben,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), alles Anlage 1, sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 2), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.


 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans
    Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ sowie dessen Begründung ist gemäß
    § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ berührt werden kann, sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB die Stellungnahmen zu dem v. g. Entwurf einschließlich dessen Begründung (Anlagen 1 und 2) einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen des laufenden B-Plan-Verfahrens „Ehemalige Neptunwerft“ darauf hinzuwirken, dass die Anzahl der Parkplätze auf die rechtlich zulässige Anzahl reduziert wird. Dazu ist insbesondere mit dem Bauherrn des gegenüberliegenden Parkhauses ins Gespräch zu gehen.

 

 

Anlagen:

1 Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A)
   und  Textteil (Teil B),
2 Entwurf zur 3. Änderung der Begründung

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt