24.05.2023 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mi., 24.05.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum Nr. 3.11, Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
- Ort:
- Ulmenstraße 44, 18057 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Maronde und Herr Böhm gehen bei Ihren Erläuterungen auf folgende Punkte ein:
- Baugrenzen wurden geändert; Lärmkontingente angepasst, somit entstehen größere Bauflächen
- die Erweiterung erfolgt in nördliche Richtung mit der Zweckbestimmung Parkplatz und Bolzplatz
- eine Teilfläche des Bolzplatzes befindet sich oberhalb des geplanten unterirdischen Mischwasserspeicher
- Entstehung von ca. 70 öffentlichen Stellflächen in Angrenzung an den Bolzplatz
- ein besonderes Problem stellt die Altlastensituation mit einer Tiefe bis zu 7m in diesem Bereich dar , Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur Befreiung der Altlasten erfolgt
- im Bereich des Kaymühlengrabens wurden die Belange der Gewässerunterhaltung und des Naturschutzes aufeinander abgestimmt
- Belange des besonderen Artenschutzes werden berücksichtigt (z. B. Fledermäuse, geschützte Pflanzenarten)
Herr Bräunlich vom WWAV erläutert die besondere historische Bedeutung des Pumpwasserwerkes für Rostock
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“, begrenzt
- im Norden: durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow
- im Osten: durch die Lübecker Straße
- im Süden: durch die Werftstraße
- im Westen: durch den Kayenmühlengraben,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), alles Anlage 1, sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 2), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
-
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ sowie dessen Begründung ist gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ berührt werden kann, sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB die Stellungnahmen zu dem v. g. Entwurf einschließlich dessen Begründung (Anlagen 1 und 2) einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
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Dafür: |
7 |
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Dagegen: |
0 |
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Angenommen |
X |
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Enthaltungen: |
1 |
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Abgelehnt |
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Nach heftiger Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Parkflächen stellt der Ortsbeirat folgenden Antrag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen des laufenden B-Plan Verfahrens , Bebauungsplan Nr. 11.Mi.138 „Ehemalige Neptunwerft“ darauf hinzuwirken, dass die Anzahl der Parkplätze auf die rechtlich zulässige minimale Anzahl
reduziert wird.
Dazu ist insbesondere mit dem Bauherrn des gegenüberliegenden Parkhauses ins Gespräch zu gehen.
Abstimmung: 7 Ja/ 1 Enthaltung
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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