Beschlussvorlage - 2023/BV/4133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Doppelhaushalt 2024/ 2025 unter Berücksichtigung von Überschüssen aus Vorjahren sowohl für den Ergebnis- als auch den Finanzhaushalt auszugleichen ist.
  2. Investitionsmaßnahmen werden nur in die Haushaltsplanung 2024/ 2025 aufgenommen, wenn eine ausreichende Planungsreife vorliegt.
  3. Haushaltsverbesserungen werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024/ 2025 zugelassen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V


bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Eine fristgerechte Haushaltsplanaufstellung nach § 47 Abs. 2 KV-MV ist sicherzustellen.

 

Sachverhalt

Nach § 47 Abs. 2 KV M-V soll die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen so in die Beratungsfolge der Ortsbeiräte, Ausschüsse und Bürgerschaft gebracht werden, dass die beschlossene Haushaltssatzung vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtbehörde vorgelegt werden kann.

 

Nach dem aktuellen Terminplan ist die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/ 2025 durch die Bürgerschaft im Oktober 2023 vorgesehen. Um die fristgerechte Haushaltsplanaufstellung einzuhalten, ist mit den Planungen begonnen worden.

Ziel ist es, eine haushaltslose Zeit zu vermeiden und bestehende sowie neu geplante Projekte und Vorhaben ohne große Verzögerungen umzusetzen.

 

Gemäß § 6 Abs. 7 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, berät der Hauptausschuss über die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes. Der Finanzausschuss als Fachausschuss berät ebenso über Angelegenheiten den Haushalt betreffend. Da die Beratungsergebnisse zum nachfolgend vorgestellten Finanzrahmen als Grundlage für die anschließende Haushaltsplanaufstellung dienen, ist eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vorgesehen.

 

Ermittlung des Finanzrahmens

 

Bereits Ende des vergangenen Jahres wurde mit der Erarbeitung des Finanzrahmens begonnen. Die Entwicklungen der Vorjahre, insbesondere die Haushaltsentwicklung 2022 wurden der bisherigen Finanzplanung 2024/2025 des jeweiligen Teilhaushaltes gegenübergestellt. Darüber hinaus wurden zusammen mit den Ämtern die Entwicklung der Vorjahre, die Kapazitäten im Amt sowie neue Aufgaben, Projekte, Gesetzesänderungen und wirtschaftliche Entwicklungen im Rahmen von Plangesprächen besprochen. All diese Informationen wurden zusammengefasst und ergeben den zur Aufgabenerfüllung ermittelten Finanzrahmen für die kommenden zwei Jahre.

 

Der Fokus zur Ermittlung des Finanzrahmens war sowohl auf die Planung der Investitionstätigkeit, wie auch auf die Verwaltungstätigkeit zu richten. Hier wurden die Entwicklungen des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes separat betrachtet. Ziel ist es auch weiterhin den fachlichen Bedürfnissen der Ämter Rechnung zu tragen und die Möglichkeit zu gewährleisten, alle Pflichtaufgaben, übertragenen Aufgaben und bestehende Vorhaben zeitnah umzusetzen. Auch die freiwilligen Leistungen sollen in einem vertretbaren Maß weiterhin bestehen, jedoch sind diese zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der Spielraum für zusätzliche freiwillige Aufgaben ist bis zum Vorliegen des Haushaltsausgleichs ausgeschöpft.

 

 

Festsetzung des Finanzrahmens

 

Der Finanzrahmen bildet den maximal zu veranschlagenden Saldo aus Ein-/Auszahlungen sowie Erträgen/Aufwendungen. Er wird wie folgt festgesetzt:

           -in Mio. EUR-

 

2024

2025

Ergebnishaushalt

-41,3

-49,9

Finanzhaushalt inkl. Tilgung

-18,5

-28,4

Investitionstätigkeit

-93,4

-92,5

 

Der Finanzrahmen dient als Orientierung, aus denen noch keinerlei Ansprüche entstehen, jedoch den benötigten Finanzbedarf erkennen lassen. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, weil ein jahresbezogener Haushaltsausgleich nicht absehbar ist.  Die Ämter haben nunmehr die Aufgabe eine detaillierte Haushaltsplanung vorzunehmen. Die Ortsbeiräte werden aufgefordert ihre Bedarfe innerhalb der im Terminplan vorgegebenen Fristen an die zuständigen Ämter zu übermitteln.

 


Haushaltsausgleich /Ergebnisentwicklung

 

 

Ergebnishaushalt (EHH)

 

Die Leistungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt sich an der Entwicklung des Saldos des Ergebnishaushaltes messen, dem tatsächlichen Ressourcenaufkommen. In den vergangenen Jahren erfolgte eine positive Entwicklung. Die erwirtschafteten Erträge waren höher als die zu erbringenden Aufwendungen. Hierdurch kann nach aktueller Betrachtung bis Ende 2023 ein voraussichtlicher Überschuss in Höhe von 131,6 Mio. EUR erwirtschaftet werden. Dieser Überschuss muss in den Jahren 2024 und 2025 dafür verwendet werden, um die zu erwartende Entwicklung inkl. der aufzubringenden Tilgungsleistungen für investive Kredite zu decken.  Infolge dessen wird sich der vorgetragene Saldo bis Ende 2025 auf voraussichtlich 40,3 Mio. EUR reduzieren.

 

Finanzhaushalt (FHH)

 

Die Entwicklung des Ergebnishaushaltes spiegelt sich auch im Finanzhaushalt wider. Während bis Ende 2022 ein voraussichtlicher Überschuss aus den Jahresergebnissen der Vorjahre i.H. v. 47,1 Mio. EUR „angespart“ werden konnte, wird dieser Überschuss laut vorliegenden Erkenntnissen aufgrund der Ermittlung des benötigten Finanzrahmens bis zum Jahr 2025 komplett verbraucht sein.

 

In Folge der höheren Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeiten inkl.  der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und der deutlich geringer erwarteten Einzahlungen wird in der mittelfristigen Finanzplanung das Anwachsen eines Fehlbetrages zu erwarten sein.

 

 

Folgen der zu erwartenden Entwicklung im Ergebnis- und Finanzhaushalt – Haushaltssicherungskonzept

 

Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird aufgrund der zu erwartenden Entwicklungen in der mittelfristigen Finanzplanung sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt nach den derzeitigen Kenntnissen erforderlich.

 

Mit der Haushaltsplanaufstellung 2022/ 2023 wurden die Arbeiten an einem Haushaltssicherungs-konzept aufgenommen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war erkennbar, dass unterjährig der Haushalt in den Folgejahren nicht mehr ausgeglichen werden kann und Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet werden müssen. Es wurde eine Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“, bestehend aus politischen Vertretern und Mitgliedern der Verwaltung, gebildet.


Verschiedene Themenbereiche zu möglichen Konsolidierungsmaßnahmen wurden beraten und in einem Haushaltssicherungskonzept, welches Bestandteil des Haushaltsplanes 2022/2023 ist, von der Bürgerschaft beschlossen.

 

Die positiven Ergebnisse aus der Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“ sollen fortgeführt werden. Die Arbeiten der Arbeitsgruppe sollen zeitnah wieder aufgenommen werden, um die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2024/2025 sicherzustellen.

 

 

Haushaltsentwicklung der laufenden Verwaltungstätigkeit für die Jahre 2024/2025 – hier: in Bezug auf die Entwicklung des Finanzhaushaltes

 

Anpassungen gegenüber der im Haushaltsplan 2022/2023 angemeldeten Finanzbedarfe und Einnahmeeffekte sowie Erkenntnisse aus der Haushaltsentwicklung 2022 ergeben sich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen, neuer Aufgaben, Gesetzesänderungen etc. in fast allen Organisationseinheiten. Der vorliegende Finanzrahmen wird durch die vorgenommenen Anpassungen im Wesentlichen jedoch durch drei Bereiche gesteuert:

  • Personalkosten
  • Zuschüsse an die wirtschaftlichen Beteiligungen
  • Steuern und Zuweisungen

 

Personal

 

Aufgrund der aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, ist von einem weiteren stetigen Anstieg der Personalkosten in den Folgejahren auszugehen. Bei der Ermittlung der voraussichtlich zu erwartenden Personalauszahlungen für die Jahre 2024 und 2025 wurde unterstellt, dass die Ergebnisse des Tarifabschlusses im Jahr 2023 mit der Erhöhung um 6 % vom vorl. Ergebnis 2022 zum Ansatz 2023 abgegolten sind. Ausgehend vom Ansatz 2023 wurden weitere Tariferhöhungen von je 4 % jährlich für die Jahre 2024 und 2025 angenommen. Darüber hinaus wurden zur Besetzung neuer Stellen zusätzlich Personalkosten für die Jahre 2024 (+2,5 Mio. EUR und 2025 +5,0 Mio. EUR) berücksichtigt.

 

 


Beteiligungen

 

Im Teilhaushalt 15 - Zentrale Steuerung und Beteiligungen wurde ein erhöhter Zuschussbedarf gemeldet. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf Mehrauszahlungen aber auch geringeren Einzahlungen im Bereich der Beteiligungen. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen benannt.

 


Die Zoologischer Garten Rostock gGmbH hat eine Zuschusserhöhung für die Jahre 2024/2025 aufgrund der Erhöhung des Personalbudgets zur Anpassung der Gehaltsstruktur der Beschäftigten der Gesellschaft angemeldet.

 

Die Zuschüsse an die Theater Rostock GmbH werden aufgrund der finalen Verhandlungsergebnisse zur Umsetzung des Theaterpaktes für die Mehrspartentheater des Landes M-V im Zeitraum 2018-2028 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Trägern geplant und erhöhen sich in den kommenden Jahren entsprechend.

 

Mit der Übertragung ausgewählter Infrastrukturmaßnahmen durch Bürgerschaftsbeschluss am 22. Juni 2022 an die RGS, wurde eine vertragliche Anpassung zur Regelung der übertragenen Aufgaben notwendig. Es wird eine Ergänzung zum bestehenden Finanzierungsvertrag geben, der die RGS beauftragt, neben der Stadtentwicklung auch Infrastrukturaufgaben zu übernehmen (Rostocker Oval). Durch die zusätzlichen Aufgaben und dem entsprechend notwendigen zusätzlichen Personal, wird eine Erhöhung der Finanzierung erforderlich.

 

Für den Eigenbetrieb Krankenhaus Südstadt Klinikum ist der Landesbasisfallwert Grundlage der Vergütung für die Krankenhausleistung. Hier wird für 2023 eine Steigerung von 3,5 % erwartet. Damit ist kein voller Inflationsausgleich über die Umsatzerlöse möglich. Gleichzeitig kann nach wie vor das Leistungsgeschehen von 2019 (vor Corona) nicht erreicht werden. Zudem entfällt der Ausgleich für Mindererlöse (Coronagelder). Dies führt insgesamt nur zu einer moderaten Erhöhung der Umsätze. Dem gegenüber steigt der Aufwand überproportional. Für die Jahre ab 2023 wird bei den Entgelttarifverträgen TVöD-K und Marburger Bund mit deutlichen Tarifsteigerungen gerechnet. Die in den Vorjahren 2019-2023 geplanten hohen Finanzerträge (durchschnittlich 4.100.000 EUR) aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen reduzieren sich ab dem Jahr 2024.

 

Der Zuschuss an die inRostock GmbH Messen und Kongresse & Events stieg bereits pandemiebedingt. Der Finanzrahmen für 2024/2025 ist geprägt von der inflationären Entwicklung, besonders bei der Energieversorgung und den tariflichen Anpassungen.

 

Durch die konzeptionelle Neuordnung der bisherigen IGA Park GmbH in die Museumspark Rostock GmbH wurden für Personal und Projekte Mehrbedarfe angemeldet.

 

Für die Jahre 2024 und 2025 sind mit dem Wirtschaftsplan 2023 höhere Zuschüsse an die  RVV angemeldet worden.

 

Bis zum Jahr 2024 plant der WWAV mit Abführungen an den städtischen Haushalt. Nach vorliegendem Wirtschaftsplan 2023 wird der WWAV ab dem Jahr 2025 keine Abführungen an den Kernhaushalt der HRO mehr tätigen können. Grund hierfür sind in der Hauptsache die finanziellen Auswirkungen des Ver- und Entsorgungskonzeptes. Hinzu kommen die zusätzlichen Belastungen für bezogene Leistungen und für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, beeinflusst von der aktuell inflationären Entwicklung am Markt.

 

Steuern und Zuweisungen

 

Im Teilhaushalt 90 – Zentrale Finanzdienstleistungen werden neben den Zinsaufwendungen die Haupteinnahmen zur Gesamtdeckung des Haushaltes geplant, die Steuern und Zuweisungen. Dank der Coronahilfen in 2020 und 2021 von Bund und Land konnte in den vergangenen zwei Jahren auch weiterhin eine gute Entwicklung erzielt werden.

 

 

Für 2023 wird gegenüber dem Ansatz, der hier grafisch dargestellt ist, auf Grundlage des Erlasses zum FAG M-V eine höhere Zuweisung für die laufende Verwaltungstätigkeit von rund 7,9 Mio. EUR erwartet.

 

In der Berechnung des Finanzrahmens 2024/2025 wurde im Bereich der allgemeinen Zuweisungen und Umlagen (Schlüsselzuweisungen oder Kostenerstattungen für den übertragenen Wirkungskreis) mit einer jährlich positiv, leicht steigende Entwicklung geplant.

 

Auch in dem Bereich der Steuern wurden für die Gemeindesteuern sowie den Gemeindeanteil der Einkommensteuer und Umsatzsteuer die Einzahlungen auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen angepasst, so dass mit einem jährlichen moderaten Anstieg der Einnahmen im TH 90 zu rechnen ist.

 

Die Einzahlungen des Teilhaushaltes 90 – Steuern und Zuweisungen- dienen zur Deckung der Salden der übrigen Teilhaushalte. Wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt, benötigen allein die Bereiche Personal/ Versorgung sowie Jugend/Soziales ca. 81 % in 2024 der verfügbaren Mittel. Im Teilhaushalt 15 wird ebenfalls für die Beteiligungen ein erhöhter Zuschussbedarf erwartet. Demzufolge verbleiben für die übrigen Teilhaushalte nur noch 19 %. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aus den Ämtergesprächen reicht dies jedoch nicht aus, um die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen. Infolge dessen wird bei der Haushaltsplanung ein Fehlbetrag sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt erwartet, welches nur durch Verwendung von Überschüssen aus Vorjahren ausgeglichen werden kann.

 

 

 

Sonstige Entwicklung

 

TH 10 – Hauptamt:

 

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptamtes wirken sich zwar deutliche Kostensteigerungen aus, dennoch erfährt der Teilhaushalt, im Vergleich zum Haushaltsplan 2023, eine erfreuliche Verbesserung. Hauptgrund dafür ist das Ende der pandemischen Lage und der damit verbundene Wegfall der hohen Sonderbedarfe für Hygienemittel. Diese nahmen im Haushaltsplan 2023 ein Volumen von mehr als 1 Mio. € in Anspruch, wurden in der Vorbereitung zur aktuellen Haushaltsplanung 2024/2025 aber bedarfsgerecht reduziert. Hierdurch werden Kostensteigerungen vor allem im Bereich Ausbildung/Qualifizierung abgefedert, die durch zusätzliche Ausbildungsangebote und -plätze entstehen.

 

TH 37 Brandschutz- und Rettungsamt:

 

Der TH 37 weist über die Jahre im Ergebnis- und Finanzhaushalt einen positiven Saldo aus. Grund dafür ist der positive Saldo im Produkt Rettungsdienst durch die geplanten Erträge/Einzahlungen für die Benutzungsentgelte von den verschiedensten Krankenkassen. Insgesamt wird der Rettungsdienst mit allen Ertrags- und Aufwandskonten kostendeckend geplant.

 

Für das Produkt Brandschutz wurden Mehrbedarfe für 2024 und 2025 angemeldet. Unter anderem für die Haltung von Fahrzeugen auf Grund gestiegener Unterhaltungskosten wie Kraftstoffe und Werkstattkosten. Des Weiteren wird es durch die Inbetriebnahme der Feuerwache 3 zu einer Fuhrparkvergrößerung kommen und die große Wartung der Drehleitern nach 10 Jahren steht an.

 

Bei der Unterhaltung der technischen Anlagen kommt es zu allgemeinen Kostensteigerungen wie im Fachbereich Einsatz und Fachbereich Technik. Ebenfalls entstehen Mehrkosten und Zusatzaufwand für Asgard, DVZ-Leitungen, Erweiterung des Einsatzleitsystems und durch die Inbetriebnahme der Feuerwache 3 wird es zur Wartung der mobilen einsatzunterstützenden Anlagen kommen.

 

Durch den Rahmenvertrag aufgrund der umzusetzenden Hygienevorschriften kommt es zu höheren Kosten für die Reinigung der Schutzkleidung der Berufsfeuerwehr.

 

Im Jahr 2024 wird für ein Projekt der weitreichenden Rekrutierung und Ausbildung von Personal für die Berufsfeuerwehr eine weitere große Werbekampagne geplant.

 

Im Produkt Katastrophenschutz werden im Jahr 2024 höhere finanzielle Mittel für die geplante Ausstattung mit Gebrauchsgegenständen für zu errichtende Notunterkünfte benötigt.

 

TH 40 – Schulverwaltungsamt:

 

Neben den allgemeinen inflationsbedingten Kostensteigerungen sind für den Teilhaushalt 40 vor allem Mehrbedarfe aufgrund der Auswirkungen der neuen Geschäftsanweisung „Raumbedarfe“, den Schullastenausgleich, die Schülerbeförderung und Reinigungsaufwendungen angemeldet worden.

 

Mit der neuen Geschäftsanweisung „Raumbedarfe“ kann die vorgesehene Kaltmiete reduziert werden, jedoch führen die neuen Berechnungen für Betriebskostenvorauszahlungen durch die Auswirkungen der Energiekrise, als auch sonstige Dienstleistungen des KOEs für einen Mehrbedarf.

 

Die zu erwartenden Kosten für den Schullastenausgleich erhöhen sich aufgrund steigender Schülerzahlen und steigender Kostensätze sowohl der kommunalen als auch der auswärtigen Schulen. Die Erhöhung der Kostensätze der Schulen lassen sich zum einen inflationsbedingt, zum anderen aufgrund getätigter Investitionen innerhalb der Schulen erklären. Nach Anwendung der Schuleinzugsbereichssatzung sind Schüler der am nächstgelegenen Schule und deren Kostensatz zuzuordnen.

 

Im Bereich der Schülerbeförderung wird der Erlösausgleich für das kostenlose Schülerticket zum Schuljahr 2024/2025 neu verhandelt. Es wird ein deutlicher Anstieg des Ausgleichsbetrages i.H. v. ca. 25% erwartet.

 

Zur Verbesserung der Reinigungsqualität an Rostocker Schulen wird die Weiterführung des Pilotprojektes „mobiles Reinigungsteam“ aufgrund der positiven Resonanz angestrebt und verursacht Mehrkosten.

 

TH 41 – Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt

 

Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt hat für den anstehenden Doppelhaushalt 2024/2025 Mehrbedarfe angemeldet. Diese begründen sich durch erhöhte Betriebskosten aufgrund der Energiekrise, dem ansteigenden WIRO-Vorteilsausgleichs und den Kosten für die Unterhaltung der OSPA Arena nach Übernahme in das städtische Eigentum.

 

TH 42 - Stadtbibliothek, 43 - Volkshochschule, 44 – Konservatorium - TH 45 – Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen

 

Ab 2024 entfällt die Gewinnausschüttung des Südstadt Klinikum an die Teilhaushalte ganz oder teilweise.  Zudem entstehen Inflationsbedingte Mehraufwendungen, die dazu führen, dass in den Teilhaushalten in Summe ein erhöhter Zuschussbedarf entsteht.

 

TH 50 – Soziales und Teilhabe:

 

Bei der Erarbeitung des Finanzrahmens für den Haushaltsplanentwurf 2024/2025 wurde   u. a. davon ausgegangen, dass sich die politische Weltlage normalisiert, so dass die Ansätze für die Versorgung und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge entsprechend angepasst wurden.  Des Weiteren war zu berücksichtigen, dass durch den Rechtskreiswechsel für die anspruchsberechtigten Hilfeempfänger die entsprechenden Ansätze für Leistungen entsprechend der Sozialgesetzbücher SGB II, IX und XII angepasst wurden.

 

Darüber hinaus wurden aufgrund der Erhöhung der Regelbedarfe zum 01.01.2023, auch für die Haushaltsplanung 2024/2025, weitere zusätzliche Mittel zu berücksichtigen.

 

Des Weiteren zeigt die Entwicklung bei den Eingliederungshilfen nach Teil 2 SGB IX, dass vielfach noch keine Vereinbarungen nach den Landesrahmenvertrag SGB IX abgeschlossen werden konnten, so dass mehrheitlich weitere Übergangsvereinbarungen mit den Trägern bestehen. Es wird davon ausgegangen, dass die regelkonforme Umsetzung im Haushaltsjahr 2023 abgeschlossen wird.

 

TH 51 - Jugendamt:

 

Für die Umsetzung der neuen KiföG-Satzung wurde unter Berücksichtigung der Steigerung im Haushaltsplan 2023 (+8,5%) eine weitere Steigerung für den HHPlan 2024/2025 i. H. v. 3% angemeldet.

 


Für die Schul- und Jugendsozialarbeit konnte auf Grund fehlender gesetzlicher Voraussetzungen keine Förderung des Landes berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden Personalkostensteigerungen bei den Trägern von 4,5 % angenommen.

 

TH 66 – Tiefbauamt

 

Im TH 66 wurden im Produkt 54101 (Gemeindestraßen) im Planungsjahr 2024 gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 weniger Mittel im Rahmen der geplanten Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen angemeldet, da sich im Rahmen der Ausführungsplanung der Maßnahme herausgestellt hat, dass diese als investive Maßnahmen durchzuführen sind. Hier insbesondere bei den anfallenden Leistungen für die Ingenieurbauwerke und bei der Wartung und Pflege der Geh- und Radwege.

 

Der angemeldete Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2025 resultiert aus den bereits angelaufenen Planungen für die entsprechenden Unterhaltungsmaßnahmen an den Ingenieurbauwerken und aus der Auflösung der im Haushaltsjahr 2024 gebildeten Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen an den Fahrbahnen.

Weiterhin sind die steigenden Material- und Energiekostenkosten in der Planung berücksichtigt worden.

 

TH 67 – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen

 

Die Entwicklung im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen ist im Bereich des Stadtgrüns und Naturschutzes durch jährliche Zunahme der zu betreuenden Grünflächen bei gleichbleibendem Personalbestand geprägt.

 

Die Anzahl der Spielplätze und somit auch die Flächengröße ändern sich stetig. Mehraufwand/-kosten entstehen durch steigenden Pflegaufwand in Form von Vergaben, erhöhtem Unterhaltungs- und Wartungsaufwand, mehr zu erwartende Reparaturarbeiten sowie Vandalismusschäden. Die öffentlichen Spielplätze haben coronabedingt einen höheren Stellenwert bei den Einwohnern bekommen. Sie werden immer mehr ein Treff für Jung und Alt. Das Bewegen im Freien gewinnt immer mehr an Bedeutung.

 

Zusätzliche Mittel für neue Brunnen und Beregnungsanlagen wie z.B. Rosengarten, Bauernbrunnen Lichtenhagen, Neptunbrunnen Warnemünde sowie für die Ausschreibung des neuen 4-Jahresvertrag 2024-2027 wurden angemeldet.

 

Durch das gemeinsame Projekt mit dem Umweltamt - Inhouse Beauftragung der SR im Rahmen der tourenbasierten Reinigung von Stadtteilen (Revierreinigung) - Umsetzung im Rahmen der Konzeption Ordnung und Sauberkeit der HRO werden gegenüber den Vorjahren Mehraufwendungen und – auszahlungen ausgewiesen.

 

Durch den zusätzlichen Bedarf für Beschaffung von Oberboden (bisher vom Kompostplatz vorhanden, welche mit Neubau Freilager Tannenweg entfällt) fallen in den nächsten Jahren Mehraufwendungen und –auszahlungen an.

 

TH 73 – Amt für Umwelt- und Klimaschutz

 

Von der Inflation und den steigenden Energiekosten ist das Amt für Umwelt- und Klimaschutz besonders bei den Aufgaben der Entsorgung und Reinigung betroffen. Hier erfolgt zumeist eine Beauftragung Dritter, welche Ihre steigenden Kosten entsprechend weitergeben. Des Weiteren enden zum Jahr 2025 Rahmenverträge mit diesen Anbietern, wodurch mit Kostensteigerungen zu rechnen ist. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten für die Revierreinigung, gemäß der Konzeption Ordnung und Sauberkeit in der HRO (2022/IV/3270), dem neu geplanten Recyclinghof Toitenwinkel und eine Beteiligung an Papierkorbabfällen ab dem Jahr 2025.

 

Bei der kommunalen Wasserversorgung ergibt sich ein Mehrbedarf an Mitteln für die Einrichtung der Trinkwasserversorgung. Im Rahmen der Masterpläne kommunale Sicherheit, wurde die Nottrinkwasserversorgung priorisiert. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, sind umfangreiche Inspektionen, Wartungen und Umbaumaßnahmen der Brunnenanlagen im Stadtgebiet der HRO erforderlich.

 

Im Rahmen einer Prüfung der Gewässerordnung wurde festgestellt, dass zusätzlich 80.000 Quadratmeter Kleingewässer, wie der Schwanenteich in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Umwelt- und Klimaschutzes fallen. Somit ergeben sich im Bereich der Gewässerunterhaltung und -aufsicht durch die Bewirtschaftung, sowie Gehölzpflege und die Entschlammung der Gewässer erhebliche Mehrbedarfe. Ebenfalls wurden durch die Prüfung 40 Kilometer zusätzlich der Gewässer 2. Ordnung zugeordnet. Die Umlagen an den Wasser- und Bodenverband steigen dementsprechend, zusätzlich zu den inflationsbedingten erhöhen Kosten.

 

 

Investitionstätigkeit

 

Der Finanzrahmen für die Jahre 2024 und 2025 orientiert sich an der bisherigen Finanzplanung. Für die Vorgabe des Finanzrahmens wurden bereits zum Zeitpunkt aktuell vorliegende Erkenntnisse berücksichtigt.

 

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht, dass auch künftig von einem Investitionsvolumen ausgegangen wird, derwelches die bisherige Entwicklung der vergangenen Jahre bei weitem übersteigt. Im Zuge der Haushaltsplanung sind die Investitionsanmeldungen nochmals kritisch auf Kosten, Folgekosten, Zeitplan, Fördermöglichkeiten usw. zu prüfen.

-in Mio. EUR-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Planung der Investitionen ist darauf zu achten, dass diese erst in den Haushaltsplan aufgenommen werden, wenn die Veranschlagungsreife gemäß § 9 GemHVO M-V vorliegt.

 

Auch die bereits im Finanzplan enthaltenen Ansätze für Fortführungsmaßnahmen sind hinsichtlich des Maßnahmefortschrittes zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Für eine korrekte Darstellung der Kassenwirksamkeit ist es bei langfristigen Investitionsvorhaben notwendig Verpflichtungsermächtigungen einzuplanen.

 

Die Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur ist von Bedeutung und wird seitens der Verwaltung ausdrücklich befürwortet. Zu berücksichtigen sind hierbei neben den Herstellungskosten auch die Folgekosten und die Möglichkeit der zeitlichen Umsetzung. Auch das Einwerben von Fördermitteln wird in Zeiten knapper Ressourcen und steigender Zinsen immer bedeutender.

 

Entwicklung der Liquidität

 

Das im vorliegenden Fall negative Saldo aus Investitionseinzahlungen und Investitionsauszahlungen (in 2024 93,4 Mio. EUR und in 2025 i.H. v. 92,5 Mio. EUR) ist über Kreditaufnahmen zu finanzieren. Die Bemühungen, dass über die Verwaltungstätigkeit die Kredittilgung erwirtschaftet werden kann, sind aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht mehr gegeben. Gründe für die hohe Finanzierung durch Kreditaufnahmen, ist u.a. auf den Beschluss zum Antrag 2018/AN/4078 – Grundstücksverwertung: Grundsatz Erbbaurecht vor Veräußerung zurückzuführen. Darüber hinaus reduziert sich ab 2024 die Infrastrukturpauschale.

 

Auch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten wird sich künftig häufen. Es wird nach aktuellen Schätzungen davon ausgegangen, dass zur Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeiten die Inanspruchnahme von Kassenkrediten erfolgen muss.

 

-in Mio. EUR-

 

 

 

Antrag nach § 42 b KV M-V - Globalbereinigung

 

Im Rahmen der sich aus dem § 42 b KV M-V ergebenen Öffnungsklausel zur Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung können auf Antrag beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung u.a. Ausnahmen von den haushaltsrechtlichen Vorschriften der KV M-V gewährt werden.

 

Für die Haushaltsplanung 2023 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde bereits positiv beschieden, dass 1 % Mehreinzahlungen und 1 % Minderauszahlungen im Haushaltsplan veranschlagt werden können. Planungsunsicherheiten sollen somit korrigiert und ein klareres Bild über die Haushaltsentwicklung gegeben werden.

 

Für die neue Haushaltsplanung 2024/2025 ist die weitere Erprobung dieses Steuerungsmodels vorgesehen. Ergänzend zum vorausgehend Antrag wird die Veranschlagung von globalen Titel sowohl für den Ergebnis- als auch für den Finanzhaushalt in Höhe von je 1 % Mehrerträgen/- einzahlungen und 1 % Minderaufwendungen/-auszahlungen beantragt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit Beschlussfassung zum Finanzrahmen entstehen zunächst noch keine finanziellen Auswirkungen. Mit der Vorlage soll der maximal zu veranschlagende Finanzrahmen für die kommenden Haushaltsjahre festgelegt werden.

 

Aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnisse, wird der Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt nur unter Verwendung von Überschüssen/ vorgetragene Salden aus Vorjahren darstellbar.

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.03.2023 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

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21.03.2023 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Doppelhaushalt 2024/ 2025 unter
    Berücksichtigung von Überschüssen aus Vorjahren sowohl für den Ergebnis- als auch den Finanzhaushalt auszugleichen ist.
  2. Investitionsmaßnahmen werden nur in die Haushaltsplanung 2024/ 2025
    aufgenommen, wenn eine ausreichende Planungsreife vorliegt.
  3. Haushaltsverbesserungen werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
    2024/ 2025 zugelassen.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

3

 

Nicht empfohlen

 

 

Erweitern

29.03.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen