Änderungsantrag - 2014/AN/0158-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, UFR/FDP
Zehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock - Stellvertretung Ausschussvorsitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.09.2014
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.09.2014
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Beschlussvorschlag:
In der Anlage zum Antrag wird folgender Punkt ergänzt
und damit die Hauptsatzung wie folgt geändert:
§ 5 Ausschüsse wird um einen neuen Absatz 6 ergänzt:
„Jeder Ausschuss wählt aus seinen Reihen:
- eine/n Vorsitzende/n
- eine/en 1. Stellvertretende/n Vorsitzende/n
- eine/en 2. Stellvertretende/n Vorsitzende/n“
Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7.
Sachverhalt:
Die Wahl der Ausschussvorsitzenden ist bisher lediglich allgemein nach § 36 (4) der Kommunalverfassung geregelt. Diese Regelung erfordert die Wahl einer/s Vorsitzenden und von zwei Stellvertretern/innen, ohne dass eine Rangfolge erforderlich ist.
Für die praktische Arbeit, insbesondere die schnelle Klärung, wer als Stellvertreter/in zuerst anzusprechen ist, ist die Struktur einer/s 1. und 2. Stellvertreterin/s sinnvoll.