Änderungsantrag - 2014/AN/0158-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der Anlage zum Antrag wird folgender Punkt ergänzt

und damit die Hauptsatzung wie folgt geändert:

 

§ 5 Ausschüsse wird um einen neuen Absatz 6 ergänzt:

 

„Jeder Ausschuss wählt aus seinen Reihen:

- eine/n Vorsitzende/n

- eine/en 1. Stellvertretende/n Vorsitzende/n

- eine/en 2. Stellvertretende/n Vorsitzende/n“

 

Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7.

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Sachverhalt:

Die Wahl der Ausschussvorsitzenden ist bisher lediglich allgemein nach § 36 (4) der Kommunalverfassung geregelt. Diese Regelung erfordert die Wahl einer/s Vorsitzenden und von zwei Stellvertretern/innen, ohne dass eine Rangfolge erforderlich ist.

Für die praktische Arbeit, insbesondere die schnelle Klärung, wer als Stellvertreter/in zuerst anzusprechen ist, ist die Struktur einer/s 1. und 2. Stellvertreterin/s sinnvoll.

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Beschlüsse

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03.09.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen